Insolvenzverfahren über die Spero GmbH wurde eröffnet

Mit Beschluss vom 05.11.2018 hat das Amtsgericht Bochum das Insolvenzverfahren (80 IN 604/18) über das Vermögen der Spero GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Der Antrag wurde durch die Spero GmbH am 20.09.2018 bei Gericht eingereicht; als Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Günter Oenning, Bochum, bestellt.

Die Spero GmbH, die zuvor als Drache GmbH und davor als Kluge Investition GmbH firmierte, hatte zuletzt mit Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 eine Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen und mit Herrn Sascha Alexander Drache, einen neuen Geschäftsführer bestellt. Herr Drache war in der Vergangenheit bereits als Geschäftsführer für die damals noch unter Drache GmbH firmierende Spero GmbH tätig.

Anleger, die mit der Spero GmbH, der Drache GmbH oder der Kluge Investition GmbH, Verträge abgeschlossen haben, stehen nun womöglich vor einem Totalverlust und vor der Frage, ob sie noch weitere Zahlungen an die Spero GmbH leisten müssen.

Wir haben für unseren Mandanten den mit der damals noch unter Kluge Investition GmbH abgeschlossenen Darlehensvertrag geprüft. In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass unser Mandant von dem Anlageberater bei Abschluss des Vertrages über bestehende Risiken seinerzeit falsch beraten bzw. nicht vollumfänglich aufgeklärt wurde, denn durch den Berater wurde der Darlehensvertrag als absolut sicher und als das, was man zur Altersvorsorge haben müsse, dargestellt.

Die Prüfung des Vertrags ergab, dass unser Mandant nicht einen „normalen“ Darlehensvertrag, sondern ein sogenanntes nachrangiges partiarisches Darlehen abgeschlossen hat, das keineswegs als absolut sicher und als für die Altersvorsorge geeignet bezeichnet werden kann.

Problemtisch für Kunden der Spero GmbH ist zudem der Umstand, dass die Darlehen in monatlichen Raten gewährt worden sind. Es ist daher nicht auszuschließen, dass von den Kunden trotz eingetretener Insolvenz die Zahlung der ausstehenden Raten verlangt werden wird. Ob der Insolvenzverwalter dies einfordert, bleibt abzuwarten.

Kommt es zu einer Zahlungsaufforderung sollten die betroffenen Anleger sich anwaltlich beraten lassen und dabei insbesondere die Möglichkeiten eines Widerrufs aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abklären lassen.

Für Fragen stehen Ihnen Ihre HEE Rechtsanwälte gern zur Verfügung.



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