Gesetz zur Vorsorge gegen Immobilienblase geplant

Bereits im Jahr 2015 hatte der Ausschuss für Finanzstabilität weitere Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörden zur Verhinderung einer möglichen Überhitzung des Immobilienmarktes empfohlen. Dem Ausschuss für Finanzstabilität gehören Vertreter des Finanzministeriums, der Bundesbank und der BaFin an. Die Bundesregierung geht zwar davon aus, dass momentan eine Immobilienblase nicht in Sicht sei, es sei allerdings richtig, bereits jetzt entsprechend vorzusorgen. In einer solchen Situation könne das Bundesfinanzministerium per Rechtsverordnung die Hürden für neue Kredite erhöhen und dadurch Kreditausfälle verhindert werden.

Wie verschiedene Medien berichten soll nun noch in dieser Wahlperiode aufgrund der ausgesprochenen Empfehlung ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Maßnahmen, mit denen auf eine Immobilienblase reagiert werden könnte.

Welche Maßnahmen sind geplant?

So sieht der Gesetzentwurf beispielsweise vor, dass im Falle einer Marktüberhitzung eine Obergrenze für den Fremdfinanzierungsanteil bei einem Immobilienkauf festgelegt werden kann. Auch die Definition einer Grenze für die Schuldentragfähigkeit eines Kreditnehmers – gemessen an seinem Einkommen – könnte festgelegt werden. Zudem soll ein Zeitraum bestimmt werden können, in dem ein gewisser Anteil eines Kredites zurückgezahlt werden müsste. Ein weiteres vorgesehenes Instrument ist die Vereinbarung einer Mindestrückzahlung. Dies hätte zur Folge, dass ohnehin kritisch zu betrachtende tilgungsfreie Kredite nicht mehr möglich wären.

Regelungen gelten nicht für alle Kredite

Diverse Kredite sind von den angedachten Regelungen jedoch ausgeschlossen. Regierungskreisen zufolge soll so z.B. für Kleinkredite eine Bagatellgrenze geschaffen werden. Auch für Renovierungen oder Sanierungen aufgenommene Darlehen sollen unberücksichtigt bleiben sowie auch der soziale Wohnungsbau und Anschlussfinanzierungen. Banken sollten zudem außerhalb der Regeln Immobilienkredite in einem begrenzten Rahmen vergeben dürfen – sofern hierdurch die Stabilität des Kreditinstitutes nicht gefährdet würde.

Aus Regierungskreisen heißt es, dass es von der Marktentwicklung abhänge, ob irgendwann konkrete Regeln erlassen werden; Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würden hierzu die Marktlage fortlaufend prüfen.



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