Finanztest zu Intract

Wir hatten bereits vor einigen Tagen über die Aktivitäten der INTRACT und ihres Akquisiteurs Ernst Gerhard Bohlender berichtet. In der aktuellen Ausgabe (07/2013) mahnt nun auch die Zeitschrift Finanztest zur Vorsicht, weil auch sie das Vorgehen von INTRACT für zumindest unüblich hält.

Finanztest stellt dabei insbesondere darauf ab, dass INTRACT sich regelmäßig die Ansprüche der Anleger sowohl abtreten lässt, als sich auch ein Vorgehen im Namen der Anleger vorbehält. Nach Ansicht des Geschäftsführers der INTRACT, Marco Karger, ist weder ein Fehlverhalten bei Herrn Bohlender festzustellen, noch sieht er einen Kostennachteil für den Anleger, der einen Vertrag mit der INTRACT eingeht. Wir sind allerdings nach wie vor der Meinung, dass ein klares und mit dem Anleger abgesprochenes Vorgehen die Grundlage für eine erfolgreiche Fallbearbeitung sein sollte. Anleger sollten daher zumindest sorgfältig prüfen, ob sie mit etwaigen Unsicherheiten und Intransparenzen leben können, wenn sie entsprechende Verträge abschließen.



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