Commerzbank – Ärger nach Kündigung der Geschäftsverbindung

Wir haben einen Mandanten erfolgreich vertreten, dem die Commerzbank AG nach einer Kündigung der Geschäftsverbindung den Zugriff auf das Guthaben seines Girokontos (Kontokorrent) verweigert hat.

Die Kündigung einer Geschäftsverbindung und damit auch eines Girokontos ist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Banken grundsätzlich möglich. Das gilt auch, wenn die Bank für die Kündigung keinen Grund angibt. Eine Begründung für eine solche Kündigung (sogenannte ordentliche Kündigung) muss die Bank nicht geben.
Allerdings ist die Kündigung mit einer angemessenen Frist zu versehen, zu deren Ablauf der Vertrag dann endet. Der Bundesgerichtshof hat eine Frist von zwei Monaten regelmäßig für ausreichend gehalten, in Ausnahmefällen ist aber eine längere Frist als angemessen anzusehen.

Für außerordentliche Kündigung braucht die Bank einen Grund

Anders sieht es aus, wenn die Bank eine außerordentliche (sogenannte fristlose) Kündigung ausspricht. Für eine solche Kündigung muss die Bank einen Anlass haben und, zumindest auf Nachfrage, auch benennen, anderenfalls ist die Kündigung unwirksam. Ein solcher Grund kann zum Beispiel in der geschäftlichen Nutzung eines privaten Girokontos liegen, oder in Aktivitäten, die im Bereich der Geldwäsche liegen.

Mit Ablauf der Kündigungsfrist endet nicht der Anspruch des Kunden auf sein Guthaben

Allerdings hat der Kunde auch bei Ablauf einer Kündigungsfrist selbstverständlich weiter Anspruch auf sein Guthaben. Im uns vorgelegten Fall, in dem zudem noch streitig war, zu welchem Datum die Kündigung erfolgt sein sollte, war es so, dass die Commerzbank den Kontozugriff schlicht sperrte. Ein Zugriff war unserem Mandanten also nicht mehr möglich; er hatte, weil ihm ein anderer Zeitpunkt angegeben war, auch nicht mit einer Sperre des Zugriffs gerechnet.
Daraufhin erteilte der Mandant in der Filiale der Commerzbank die Anweisung, sein Kontoguthaben auf ein Konto bei einer anderen Bank zu überweisen. Allerdings wurde ihm kurz darauf mitgeteilt, dies sei nicht möglich, bevor nicht die gesamte Geschäftsverbindung abgewickelt sei.
In solchen Fällen sollte der Kunde darauf beharren, dass er einen Anspruch auf sein Kontoguthaben hat, selbst wenn die Kontoverbindung gekündigt ist. Es ist, was eigentlich selbstverständlich ist, auch nicht so, dass die Bank das Geld etwa behalten könnte, nur weil das Konto gekündigt wurde.

Betroffene Kunden sollten gegebenenfalls gerichtliche Hilfe suchen

Nach unserer Erfahrung kann das Einschalten eines auf das Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalts hier schnell zum Erfolg führen. Im konkreten Fall haben wir die Commerzbank auf den Sachverhalt hingewiesen und die umgehende Herausgabe des Geldes gefordert. Dem ist, nach einigem Zögern, die Bank dann auch nachgekommen, so dass unser Mandant wieder über sein Geld verfügen kann.
In Fällen, in denen die Wirksamkeit der Kündigung selbst oder die Kündigungsfrist streitig ist, kommt zudem das Erwirken einer Einstweiligen Verfügung in Betracht, mit der die Bank mit gerichtlicher Hilfe gezwungen wird, den Zugriff auf das Konto wieder zu ermöglichen.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Zugriff auf das Konto und dessen Funktionieren für die allermeisten Menschen von wesentlicher Bedeutung ist.

Auch Schadensersatzansprüche denkbar

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass bei einer unberechtigten Kündigung und insbesondere Sperrung des Kontos die Bank für diejenigen Schäden haftet, die aus der Sperre entstehen. Das reicht von der Pflicht zum Ausgleich etwaiger Rücklastschriftgebühren bis zum Schadensersatz für solche Schäden, die dem Kontoinhaber entstehen, weil er etwa nicht rechtzeitig Zahlungen vornehmen kann.
Besonders misslich ist es, wenn aufgrund einer solchen Sperre termingebundene Zahlungen nicht vorgenommen werden können, obwohl entsprechendes Guthaben vorhanden ist. Entstehen dem betroffenen Bankkunden dadurch Schäden, sollte in jedem Fall auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Bank geprüft werden.

Rasches Handeln erforderlich, Anwalt kann helfen

In keinem Fall sollten betroffene Kunden zu lange zögern, anwaltliche und gegebenenfalls auch gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade, wenn eine Einstweilige Verfügung notwendig wird, ist auch zu berücksichtigen, dass hier neben dem Anspruch selbst („Verfügungsanspruch“) auch das zeitliche Moment eine Rolle spielt, im Sinne der Eilbedürftigkeit („Verfügungsgrund“). Auf die lange Bank schieben sollten Kunden solche Angelegenheiten daher nicht.
HEE Rechtsanwälte beraten und vertreten seit vielen Jahren Kunden und Kontoinhaber und setzen deren Ansprüche konsequent und kurzfristig durch.
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