Berliner Sparkasse verweigert Rückzahlung von Bearbeitungsgebühr

Unser Mandant hat im Jahr 2010 mit der Berliner Sparkasse einen Darlehensvertrag abgeschlossen, wofür die Berliner Sparkasse zusätzlich zu den als Gegenleistung für das Darlehen zu zahlenden Zinsen eine Bearbeitungsgebühr von 3% verlangte.

Unser Mandant hatte die Sparkasse bereits selbst aufgefordert, ihm die Bearbeitungsgebühr zu erstatten, was die Berliner Sparkasse aber ablehnte und lediglich einen Teilbetrag im Rahmen eines Vergleichsschlusses gegen Verzicht aller Rechte zurückzahlen wollte.

Wir haben nun für unseren Mandanten die Berliner Sparkasse aufgefordert, unserem Mandanten das Bearbeitungsentgelt in voller Höhe zurückzuerstatten. Für den Fall, dass die Sparkasse dazu nicht bereit ist, hat unser Mandant uns bereits beauftragt, Klage einzureichen.

Der rechtliche Hintergrund liegt darin, dass nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung derartige Bearbeitungsgebühren eine Allgemeine Geschäftsbedingung darstellen, die den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligt. Beispielhaft sind hier die Entscheidungen des OLG Bamberg vom 04.08.2010, Az. 3 U 78/10, des OLG Celle vom 13.10.2011, Az. 3 W 86/11, OLG Dresden vom 02.12.2010, Az. 8 U 1461/10), OLG Dresden vom 29.09.2011, Az. 8 U 562/11; OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011, Az. 17 U 59/11 und AG Charlottenburg vom 07.05.2013, Az. 225 C 335/12 zu nennen. Die Berechnung einer Darlehensbearbeitungsgebühr ist unzulässig, weil die Darlehensbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Unser Mandant hat daher einen Anspruch auf Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühr.

Wir hatten im Zusammenhang mit zu Unrecht kassierten Bearbeitungsgebühren bereits über die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die Postbank, die Santander Consumer Bank und über die Noris Bank berichtet.

Wir empfehlen allen Darlehensnehmern ihre Kreditverträge unter dem Aspekt einer zu Unrecht von der Bank verlangten Bearbeitungsgebühr zu prüfen bzw. von fachkundiger Seite prüfen zu lassen.



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