Berliner Notarkammer verschärft ihre „Standesrichtlinie“

In den vergangenen Jahren ist es zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten gekommen, denen jeweils der Kauf einer Eigentumswohnung nach einer Falschberatung zu teilweise überhöhten Preisen zugrunde lag. Häufig spielten auch versteckte Innenprovisionen eine Rolle. Nahezu allen diesen Wohnungsverkäufen war gemein, dass die notariellen Wohnungskaufverträge in ein Kaufvertragsangebot und eine Kaufvertragsannahme gesplittet waren, diese Erklärungen also jeweils gesondert vor einem Notar erklärt wurden. Auch uns sind zahlreiche solcher Fälle bekannt geworden.

Die Bundesnotarkammer warnt bereits seit längerem vor einer solchen Aufspaltung in Angebot und Annahme wegen der damit verbundenen Risiken. Häufig erkennt der Käufer bei einer solchen Aufspaltung nicht, dass er sich bei einem Angebot bereits für eine bestimmte Frist unwiderruflich verpflichtet. Der Käufer kann dann in dieser Zeit von seinem Angebot nicht mehr zurücktreten und der Verkäufer muss das Angebot nur noch annehmen. Dann ist der Vertrag bereits zustande gekommen, ohne dass der Käufer noch etwas daran ändern kann. Wie der Tagesspiegel bereits am 21.12.2011 berichtete, sei dies in Berlin gängige Praxis, wenn Verkäufer über Vertriebsgesellschaften Immobilien über dem Wert verkaufen wollen. Den Artikel des Tagesspiegel finden Sie hier <link http: www.tagesspiegel.de berlin geschaefte-mit-schrottimmobilien-notarkammer-haelt-an-umstrittenen-kaufvertraegen-fest->www.tagesspiegel.de/berlin/geschaefte-mit-schrottimmobilien-notarkammer-haelt-an-umstrittenen-kaufvertraegen-fest-/5980746.html Auch uns liegen solche Fälle zur Bearbeitung vor.

Wie der Tagesspiegel in seinem Artikel vom 23.03.2012 berichtete, hat auch die Berliner Notarkammer nun ihre Vorschriften den Bundesrichtlinien angepasst. Danach ist künftig eine Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme „in der Regel“ unzulässig. Den Artikel des Tagesspiegel finden Sie hier <link http: www.tagesspiegel.de meinung berliner-notarkammer-in-der-regel-neue-regeln>www.tagesspiegel.de/meinung/berliner-notarkammer-in-der-regel-neue-regeln/6362450.html In anderen Bundesländern gelten solche und strengere Richtlinien bereits seit längerem.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Fällen in dem Bereich der sogenannten „Schrottimmobilien“ begrüßen wir es, dass nun auch für Berliner Notare die Richtlinien diesbezüglich geändert worden sind, auch wenn wir uns hier im Sinne der Verbraucher konkrete Vorgaben gewünscht hätten.

An dieser Stelle möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass das Berliner Landgericht bemüht ist, sämtliche Vorwürfe gegen Notare aufzuklären, die den Verkauf von „Schrottimmobilien“ beurkundet haben könnten. Der Gerichtspräsident des Landgerichts Berlin, Herr Dr. Bernd Pickel, ist gleichzeitig auch die Aufsichtsbehörde für die Berliner Notare. Herr Dr. Pickel hat alle Betroffenen aufgerufen, sich bei ihm zu melden und ihre Beschwerden vorzubringen.

Inzwischen findet sich auf der Homepage der Berliner Notarkammer sogar ein Link auf die Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz- und Verbraucherschutz unter dem Titel „Schutz und erste Hilfe vor Schrottimmobilien“, die Verbrauchern eine Checkliste darüber an die Hand gibt, was bei einem Immobilienkauf als Geldanlage zu beachten ist. Den Link finden Sie hier schutz-vor-schrottimmobilien.de



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