Ärger mit der TARGO BANK

Wir vertreten mehrere Mandanten gegen die TargoBank im Zusammenhang mit zu Unrecht von der Bank vereinnahmten Bearbeitungsgebühren.

In einem der Fälle, in dem wir die Targo Bank verklagen mussten, hat die Bank vor dem Amtsgericht Düsseldorf wahrheitswidrig behauptet, sie hätte die Bearbeitungsgebühr bereits zurückgezahlt und daher sei die Klage wegen Erfüllung unbegründet.

Nachdem wir das Gericht dann davon in Kenntnis gesetzt haben, dass eine Zahlung nicht erfolgt ist, und wir die Bank über das Gericht dazu aufgefordert haben, die angebliche Zahlung nachzuweisen, hat die Bank der Realität endlich ins Auge gesehen und die geltend gemachte Forderung anerkannt.

Daraufhin hat das Gericht ein Anerkenntnisurteil gegen die Targobank erlassen und ihr die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Tatsächlich gezahlt hat die Targo Bank dann erst, nachdem das Urteil gegen sie bereits ergangen war.

Ein solches Verhalten der Bank kann wohl mit Fug und Recht als dreist bezeichnet werden. Wir konnten für unsere Mandanten aber letztlich deren Rechte erfolgreich durchsetzen.



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