Mendener Zeitung vom 17.04.2009

Anwalt widerspricht: Reaktion auf Stellungnahme der Sparkasse: "Schweigen zu Verhandlungsangeboten"

Mendener Zeitung, 17.04.2009

Zum Bericht „Landgericht: Zusammenwirken mit Kreditvermittlern anzunehmen“ in der gestrigen Ausgabe meldet sich Norbert Hache, Anwalt im Berliner Rechtsanwaltsbüro Resch. Er vertritt ein Spätaussiedlerpaar vor dem Landgericht Konstanz und widerspricht der Stellungnahme der Sparkasse zu diesem Fall. Die Sparkasse hatte betont, dass ihre Gesprächsangebote von diesen nicht beantwortet worden seien.

Hache dazu: „Unsere Mandanten haben zu keiner Zeit ein konkretes Vergleichsangebot von der Sparkasse Menden erhalten, obwohl wir von Beginn an unsere Vergleichsbereitschaft angezeigt haben. Die Vergleichsbereitschaft der Sparkasse Menden trat auch in der Verhandlung in Konstanz erst dann plötzlich zu Tage, als der Vorsitzende Richter sich von den Argumenten der Sparkasse Menden und ihren Prozessvertreters völlig unbeeindruckt zeigte und den Ansprüchen unserer Mandanten ausdrücklich und wiederholt Aussicht auf Erfolg bescheinigte. In etlichen gleich gelagerten Fällen haben wir uns eindringlich um die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen bemüht, was seitens der Sparkasse mit Schweigen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen unsere Mandanten beantwortet wurde.“

Der jetzt in Grundzügen protokollierte Vergleich unterscheide sich auch ganz wesentlich, zum Vorteil der Darlehensnehmer, von den in der Kanzlei bisher bekannten zwei Vergleichsvorschlägen der Sparkasse in parallel gelagerten Fällen. Zu diesen sei insbesondere anzumerken, dass sie unter der Bedingung abgegeben wurden, „dass die geschäftlich völlig unerfahrenen und nicht mit guten Deutschkenntnissen gesegneten Darlehensnehmer sich nicht der Hilfe eines Rechtsanwaltes insbesondere nicht unserer Kanzlei, bedienen.“

Dieses Verhalten spreche Bände über das Interesse der Sparkasse an einer gütlichen Lösung und deren Verständnis von Fairness.



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