Magellan Maritime Services GmbH stellt Insolvenzantrag

Die Magellan Maritime Services GmbH hat beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt aus der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt. Nach Mitteilung auf der Homepage des vorläufigen Insolvenzverwalters wird der Geschäftsbetrieb der Magellan Maritime Services GmbH fortgeführt.

Das Geschäftsmodell der Magellan Maritime Services GmbH

Im Jahr 2015 feiert Magellan noch ihr 20jähriges Bestehen. Zwischen 2005 und 2015 bot Magellan ein Container-Direkt-Investment an. Dabei kauften Anleger von Magellan neuwertige oder gebrauchte Container, die Magellan zurückmietete und wiederum an namhafte Linienreedereien weitervermietete. Auf diese Weise sollten den Anlegern jährlich rund 12% des Containerkaufpreises zufließen. Nach Ablauf von 5 Jahren sollten die Container zu einem Rückkaufswert von etwa 67% von Magellan zurückerworben werden.

Dieses Geschäftsmodell betrieb die Magellan Maritime Services GmbH nach eigenen Mitteilungen über Jahre hinweg erfolgreich und ohne Probleme. Vor einigen Wochen musste Magellan jedoch die Auszahlungen einstellen. Seitens der Geschäftsführung wurde dies mit Zahlungsschwierigkeiten asiatischer Reeder begründet. Diese Schwierigkeiten haben offenkundig bis heute nicht beseitigt werden können, so dass die Geschäftsführung Insolvenzantrag stellen musste.

Von der Insolvenz sind neben den Mitarbeitern der Magellan Maritime Services GmbH rund 9.000 Kapitalanleger betroffen, die über die Magellan Maritime Services GmbH Container-Direkt-Investment abgeschlossen haben. Nach Mitteilung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt soll die Gesamtsumme der Investitionen bei rund 350 Millionen Euro liegen.

Die Situation für die Anleger

Für die betroffenen Anleger stellt sich in Anbetracht der Insolvenz die Frage, was aus ihren Investitionen wird. Zunächst ist abzuwarten, ob und wann das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, ist davon auszugehen, dass die Anleger die bestehenden Forderungen gegen die Magellan Maritime Services GmbH im Verfahren anmelden können und aus der vorhandenen Masse quotal befriedigt werden. Selbstverständlich kann zum heutigen Zeitpunkt nicht im Ansatz vorhergesagt werden, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird.

Von einem Verlust müssen die Anleger jedoch derzeit ausgehen. Daher ist betroffenen Anlegern zu raten, möglichst rechtzeitig anwaltlich prüfen zu lassen, wie der Verlust ggf. verringert oder gänzlich vermieden werden kann. Anleger, denen von Beratern zur Investition geraten wurde, sollten von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob im Zusammenhang mit einer Beratung oder Vermittlung Schadensersatzansprüche in Betracht kommen können. Mit dieser Prüfung sollten Anleger keinesfalls das Ende des Insolvenzverfahrens abwarten, da mögliche Ansprüche dann schon verjährt sein könnten.

Weiter stellt sich für die Anleger nun die Frage, wie sie mit ihren Containern umgehen wollen. Grundsätzlich werden die Anleger in Anbetracht der Insolvenz und der Mietrückstande wohl die Herausgabe der Container verlangen können. Es fragt sich nur, wie der einzelne Anleger dann sein Eigentum zu Geld machen will.



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