Inkasso-Unternehmen: Ein Fall aus der Praxis

In einem unserer aktuellen Fälle ging es um die Frage, wer tatsächlich berechtigt ist, eine Forderung geltend zu machen. Die EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH teilte mit, von der Megaport (Deutschland) GmbH beauftragt worden zu sein, eine angebliche Forderung im eigenen Namen bei unserer Mandantin geltend zu machen.

Die EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH gehört zur EOS Gruppe, einem der größten und bekanntesten Akteure im Inkassobereich in Deutschland. Die EOS Gruppe ist in mehreren Ländern aktiv und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Forderungsbeitreibung.

Auf unsere Beauftragung hin forderten wir die EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH zunächst auf, einen Nachweis über ihre Berechtigung vorzulegen, die Forderung der Megaport (Deutschland) GmbH geltend zu machen. Es ist üblich und rechtlich sinnvoll, sich die Befugnis zur Forderungsdurchsetzung nachweisen zu lassen, um Missbrauch und unrechtmäßige Inkassopraktiken zu vermeiden.

Besonders interessant an diesem Fall war, dass die Megaport (Deutschland) GmbH offenbar nicht nur die EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH mit der Forderungsbeitreibung beauftragt hatte. Zusätzlich meldete sich ein australisches Inkassobüro namens AMPAC Dept Recovery Pty Ltd, was auf eine internationale Dimension des Falls hinwies. Dies führte zu einer komplexen Situation, bei der mehrere Parteien und Rechtssysteme involviert waren.

Nach intensiver Korrespondenz mit der EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH und weiteren beteiligten Parteien konnten wir für unsere Mandanten eine gute Lösung finden. 

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Inkassoforderungen genau zu prüfen, wer tatsächlich berechtigt ist, Forderungen geltend zu machen. Als Rechtsanwälte unterstützen wir unsere Mandanten dabei, ihre Rechte zu wahren und sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen.

Wenn Sie Fragen zu Inkassofällen oder rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Forderungsmanagement haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. 



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