Gabor Rechtsanwälte berichten unvollständig über Prozessverlauf

Gabor Rechtsanwälte berichten im Internet über einen vor dem Landgericht Frankfurt geführten Rechtsstreit, den unsere Mandantin gegen die dort von Gabor Rechtsanwälte vertretene Mandantin verloren hat.

Die Berichterstattung über Verfahren unter Nennung der tätigen Rechtsanwälte empfinden wir als eher ungewöhnlich.

Wenn man jedoch schon berichtet, sollte die Darstellung auch vollständig sein. Da dies nicht der Fall ist, haben wir uns entschlossen, ebenfalls über das Verfahren zu berichten. Die Kanzlei Gabor Rechtsanwälte gibt diesen Rechtsstreit insoweit unvollständig wieder, als völlig unerwähnt bleibt, dass mit diesem Teil-Versäumnis-Urteil und Urteil des Landgerichts Frankfurt die Vertriebsgesellschaft namens „Solveris GmbH Vermittlung von steuerbegünstigten Kapitalanlagen“ zum Schadensersatz verurteilt wurde.

Die Solveris GmbH war im Termin nicht einmal erschienen oder vertreten, und das Gericht hat das tatsächliche Vorbringen der von uns vertretenen Klägerin als zugestanden angesehen. Wir hatten für die Klägerin zur Beratung, wie sie von der von Gabor Rechtsanwälte vertretenen Beklagten vorgenommen wurde, vor Gericht vorgetragen und das Landgericht Frankfurt hat diesen Vortrag über die Falschberatung als schlüssig und anspruchsbegründend bewertet und die Firma Solveris GmbH folgerichtig verurteilt. Im Übrigen hat das Landgericht keineswegs festgestellt, dass die von uns vertretene Klägerin aus Kaufreue das Klageverfahren angestrebt hat.

Zudem können sich Gabor Rechtsanwälte in ihrem Artikel nicht wirklich festlegen, welche Rolle ihre Mandantin denn nun gespielt hat. Zunächst wird die von Gabor Rechtsanwälte vertretene Mandantin als „Verkäuferin“ bezeichnet, was sie nicht war. Dann soll sie eine Mitarbeiterin der Verkäuferin gewesen sein und letztlich wird sie als Anlagevermittlerin in dem Artikel erwähnt.

Wir hätten uns von Gabor Rechtsanwälte eine vollständige Berichterstattung erhofft, die leider nicht erfolgt ist.



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