Am 09.05.2017 wird der Bundesgerichtshof voraussichtlich eine Entscheidung treffen, die viele Bausparkunden sehr interessieren dürfte.
In der zu entscheidenden Sache wenden sich Verbraucherschützer gegen ein Kreditinstitut, das von seinen Bausparkunden für die Führung des Bausparkontos eine jährliche „Kontogebühr“ in Höhe von € 9,48 verlangt. Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass die in die Allgemeinen Bausparbedingungen aufgenommenen Klauseln intransparent und zudem unfair seien.
Nachdem sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe dies anders sahen, wird die Entscheidung, die der BGH zu diesem Thema am 09.05.2017 von Seiten der Verbraucherschützer nun mit Spannung erwartet.