Bundesgerichtshof entscheidet zur Unwirksamkeit zweier Klauseln in Riester-Rentenversicherungsverträgen

Am 13.01.2016 hat der Bundesgerichtshof (IV ZR 38/14) entschieden, dass zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz, welche die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer betreffen, intransparent und daher unwirksam seien. Geklagt hatten gegen diese Klauseln die Verbraucherzentrale Hamburg und der Bund der Versicherten.

In den betreffenden Klauseln verschleiere die Versicherung, dass nur die Kunden an Kostenüberschüssen beteiligt werden, die mehr als 40.000,00 EUR Eigenbeträge in ihren Vertrag einzahlen. Dies benachteilige insbesondere ältere Sparer, Geringverdiener und Kinderreiche, so der Bundesgerichtshof.

Stiftung Warentest weist in seiner neusten Ausgabe (März 2016) darauf hin, dass die Allianz diese Klauseln in Verträgen seit 2008 verwendet.

Zu der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs gelangen Sie hier: <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung>juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py



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