BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ldt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) teilt in einer Mitteilung vom 18.10.2017 mit, dass ihr Informationen darüber vorliegen, dass Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ldt. (ISIN: AU000000AHH3) derzeit durch telefonische Werbeanrufe (Cold Calling) zum Kauf empfohlen werden. BaFin hat Anhaltspunkte für unrichtige oder irreführende Angaben.

Weiterhin teilt die BaFin in ihrer Mitteilung mit, dass ihr Anhaltspunkte darüber vorliegen, dass im Rahmen von Kaufempfehlungen für Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ldt. (ISIN: AU000000AHH3) unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und/oder bestehende Interessenkonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.

Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation

Die BaFin hat daher hinsichtlich der Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ldt. eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ldt. sind in Deutschland an der Börse Frankfurt am Main in den Freiverkehr einbezogen.

BaFin rät Anlegern Prüfung vor Erwerb von Aktien der Al Hamra Hotels + Resors Ldt.

Aus den oben genannten Gründen rät die BaFin Anlegern, die sich mit dem Gedanken des Erwerbs von Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ldt. tragen, sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.

Wenn Sie bereits Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ldt. erworben haben oder sich mit dem Gedanken tragen, dies zu tun, können Sie sich bezüglich einer Prüfung gern an HEE Rechtsanwälte aus Berlin wenden.

Den Beitrag der BaFin finden Sie über diesen Link https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/Marktmanipulation/2017/vm_171018_al_hamra_hotels.html;jsessionid=C784010E7B17539DB15FD167F2AAE6AD.2_cid290



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