BAFin untersagt öffentliches Angebot der Lignum Sachwert Edelholz AG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Lignum Edelholz AG, Berlin, mit Bescheid vom 17.03.2016 das öffentliche Angebot ihrer Vermögensanlagen untersagt. Dies teilt die BaFin auf ihrer Homepage unter dem 23.03.2016 mit.

Von dieser Untersagung sind die Vermögensanlagen „Nobilis- Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“ betroffen.

Die Untersagung gilt solange, bis die Lignum Edelholz AG für die Vermögensanlagen jeweils einen Prospekt veröffentlicht hat, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und den die BaFin gebilligt hat. Diese Untersagung durch die BaFin nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ist noch nicht bestandskräftig.

Die Lignum Holding GmbH nahm ihren Beginn nach eigenen Angaben bereits im Jahr 2000. Auf der Homepage der Lignum Sachwert Edelholz AG heißt es:

„Von den Anteilen halten 90% die gemeinnützige Lignum-Stiftung und 10% die Dr. Nobis Familienstiftung, die alle Stimmrechte ausübt.

Stifter beider Stiftungen ist Unternehmensgründer Dr. Andreas Nobis, der seine Unternehmensanteile an die Stiftungen übertragen hat.

Vertragspartner für die nobilis-Erwerber ist die Lignum Sachwert Edelholz AG, deren Aktien die Lignum Holding GmbH (Mehrheit) sowie Andreas Rühl (Minderheit) halten.

Die Lignum Holding GmbH unterschreibt bei den nobilis-Verträgen als Sicherungsgeber und steht somit für alle Verpflichtungen ein.“

Unter der Überschrift „Erwerb bei lizensierten Vertriebspartnern“ heißt es auf der Homepage weiter:

„Ihren Vermögensbaustein nobilis können Sie bei einem unserer lizenzierten Vertriebspartner erwerben - qualifizierte Finanzberater. Diese erhalten von uns umfassende Informationen über den Edelholz-Markt und das Unternehmen. Dies gestattet unseren Vertriebspartnern, Sie bestmöglich zu beraten.

Ihr Finanzberater ist noch nicht unser Vertriebspartner? Dann bitten Sie ihn, Kontakt zu uns aufzunehmen. Er erhält umgehend die Unterlagen und einen Probe-Online-Zugang zur Ausfertigung Ihres nobilis-Vertrages.“

Zur Meldung der BaFin kommen Sie hier:

www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2016/vm_160323_lignum.html;jsessionid=4F21BED5E67E752FB85CC8AC4D61BEE0.1_cid298



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