Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde für die ersten beiden Gesellschaften Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé bestimmt, für die letzte Gesellschaft Rechtsanwalt Dr. Philipp Heinke.
Die P&R Transport-Container GmbH, die innerhalb der P&R-Gruppe als Emittentin und Mieterin der Container eine zentrale Rolle einnimmt, ist derzeit noch nicht von einer Insolvenz betroffen.
P&R ist, ähnlich wie die bereits vor einiger Zeit in Insolvenz gefallene „Magellan-Gruppe“, auf dem Gebiet der Vermarktung von Containern im Schiffsbereich tätig.
Privatanleger haben ihr Geld im Regelfall dergestalt bei P&R angelegt, dass sie Container oder Teile davon erworben, und diese dann in die Vermietung und sonstige Verwertung gegeben haben. Nach einigen Jahren sollte eine P&R-Gesellschaft die Container dann zu einem fixen Preis zurückerwerben, der Anleger in der Zwischenzeit die (anteiligen) Mieteinnahmen erhalten.
Welche Möglichkeiten haben die Anleger?
Für Anleger dürfte sich im Laufe der anstehenden Insolvenzverfahren und der möglicherweise noch kommenden Insolvenzen weiterer P&R Unternehmen die Frage stellen, welche Rechte ihnen an einem oder mehreren Containern tatsächlich zustehen – und wo sich diese Container befinden. Abhängig hiervon kann dann entschieden werden, ob dem Anleger direkte Ansprüche auf „seinen“ Container zustehen und wie diese sinnvoll zu verwerten sind. Klar dürfte sein, dass die wenigsten Anleger ein Interesse daran haben, den Container selbst zu übernehmen. Dementsprechend deutet der vorläufige Insolvenzverwalter auch bereits an, es werde geprüft, inwieweit das Geschäftsmodell im Rahmen der Insolvenz (zunächst) weiterbetrieben werden kann.
Jedenfalls sollten Anleger in den kommenden Tagen und Wochen ihre Rechte gründlich prüfen und hierbei, falls notwendig, auch rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere ist für die Anleger zu prüfen, inwieweit beispielsweise aus den Abläufen bei Erwerb der Beteiligung Schadensersatzansprüche resultieren können, die eine Rückabwicklung der Beteiligung ermöglichen. Ist bei Erwerb der Beteiligung falsch oder unvollständig beraten worden, kommen Ansprüche gegen den jeweiligen Berater in Betracht.
Welche Risiken bestehen für Anleger?
Zu klären wird insofern sein, ob Anleger als Eigentümer eines Containers über ihre Einlage hinaus haften, beispielsweise für Standgebühren als Eigentümer eines Containers. Allenfalls, wenn Anleger „ihren“ Container tatsächlich aufgedrängt bekommen und diesen übernehmen müssen, sind erhebliche Schwierigkeiten zu erwarten. Tatsächlich kann es also passieren, dass Anleger mit Folgekosten belastet werden.
Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, wenn Anleger, ohne in Panik zu verfallen und überzogene Befürchtungen zu hegen, ihre Optionen gründlich prüfen und dann, gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe, ihre Rechte durchsetzen.