Luvebelle – Projektentwicklungsgesellschaften melden Insolvenz an

Wie die Stiftung Warentest in ihrer Pressemitteilung vom 18.09.2017 mitteilt, haben die Projektentwicklungsgesellschaften der Apartmentanlage Luvebelle I und II Insolvenz angemeldet. Dabei handelt es sich um die Conrem-Ingenieure GmbH und die Arplan Projektentwicklungsgesellschaft Alpha 1 GmbH.

Bei dem Projekt Luvebelle handelt es sich um zwei Mikroapartmentanlagen in der Friedrich-Karl-Straße 22 in Berlin-Tempelhof.

Anlegergelder über Zinsland.de eingeworben

Die Entwickler Conrem-Ingenieure GmbH und die Arplan Projektentwicklungsgesellschaft Alpha 1 GmbH meldeten kurz vor einem Rückzahlungstermin Insolvenz an. Das für die Bauprojekte benötigte Geld wurde per Crowdfunding über die Internet-Plattform Zinsland.de von den Anlegern eingeworben. Für das Crowdfunding ist in Deutschland (anders als in den USA) bislang keine spezielle gesetzliche Grundlage vorhanden.

Erster Crowdfunding-Insolvenzantrag bei einem Immobilienprojekt

Nach Auskunft von test.de handelt es sich dabei um den ersten Insolvenzantrag im Bereich des Crowdfunding (Schwarmfinanzierung) bei einem Immobilienprojekt. Bislang zahlten alle Anbieter das Geld pünktlich oder sogar vorzeitig zurück, so Stiftung Warentest.

Bei Crowdfunding sind die Anleger Nachranggläubiger

Bei Crowdfundings geben die Anleger ihr Geld dem Projektentwickler für ein bestimmtes Projekt gegen Zinsen. Koordiniert wurde das in diesem Fall über die Internet-Plattform Zinsland.de. Im Insolvenzfall sind die Anleger sogenannte Nachranggläubiger. Die Anleger erhalten ihr Geld im Insolvenzfall also nur zurück, sofern alle vorrangigen Gläubiger befriedigt worden sind. Deshalb spricht man hier auch von Nachrangdarlehen.

Der Fall der Apartmentanlage Luvebell zeigt, dass auch das sogenannte Crowdfunding Risiken in sich birgt. Im schlimmsten Fall besteht sogar das Risiko eines Totalausfalls, auch wenn dies zumindest bei Immobilienprojekten bei dem derzeitigen Immobilienmarkt nicht allzu wahrscheinlich erscheint. Letztlich kann der einzelne Anleger aber keinen Einfluss auf die Geschicke des Projekts ausüben. Der Erfolg oder Misserfolg eines Crowdfunding hängt letztlich hauptsächlich von den Fähigkeiten und dem Geschick der jeweiligen Projektentwicklungsgesellschaften und dem sonstigen Umfeld ab.

Den ausführlichen Bericht von test.de finden Sie hier https://www.test.de/Crowdfunding-Erster-Insolvenzantrag-bei-Immobilienprojekt-5230204-0/



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Wir hatten bereits im September 2017 darüber berichtet, dass die Luvebelle – Projektentwicklungsgesellschaften Insolvenz angemeldet haben.