Nun wurde über das Vermögen der Conrem-Ingenieure GmbH aus München am 1. Dezember 2017 das Insolvenzverfahren zum Az. 1501 IN 2409/17 eröffnet.
Wie in Fällen der sogenannten Schwarmfinanzierung üblich, handelte es sich um nachrangige Darlehen. Der Insolvenzverwalter Björn Hellfeld von der Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Partnerschaft teilte einem Bericht der Zeitschrift Finanztest zufolge nun mit, dass die Anleger ihre Forderungen gar nicht zur Insolvenztabelle anmelden dürfen. Die Masse reiche nach derzeitigem Stand nicht einmal aus, um vor den nachrangigen Gläubigern die erstrangigen Gläubiger zu befriedigen.