HEE Rechtsanwälte gewinnt Urteil gegen ERGO Versicherung AG

Als Spezialisten für Kapitalanlagerecht mit Schwerpunkt auf Eigentumswohnungen vertreten HEE Rechtsanwälte die unterschiedlichsten Mandanten. Beim vorliegenden Fall, bei dem HEE Rechtsanwälte die Rechtsvertretung übernahmen, hatte ein Ehepaar eine Eigentumswohnung erworben. Vom zuständigen Notar, der bei der ERGO Versicherung AG zum entsprechenden Zeitpunkt seine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung hatte, wurde der zwingend zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin vorliegende Entwurf des beabsichtigten Kaufvertrags nicht vorgelegt. Auch von anderer Seite hatte das Ehepaar keinen Kaufvertragsentwurf erhalten. Dadurch bestand nicht genug Zeit, den Vertrag in Ruhe in den Belangen zu prüfen, die dem Ehepaar wichtig waren. Die Immobilie stellte sich im Nachhinein als schlecht vermietbar heraus. Außerdem war sie ihren Kaufpreis nicht wert. Den entsprechenden Prozess zwischen HEE Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte des Mandantenehepaars und der ERGO Versicherung AG gewannen die Spezialisten für Kapitalanlagerecht aus Berlin. Lesen Sie nachstehend mehr über den Fall:

Hintergrund des Falls

Ein Mandantenehepaar – die Käufer der Immobilie – ließ sich im Jahr 2006 von der Via VITA Finanzkommunikations GmbH zum Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage beraten. Im Anschluss wurde auf dieser Beratungsbasis ein notarieller Kaufvertrag geschlossen. Das Ehepaar schloss für die Finanzierung der Immobilie ebenfalls einen Darlehensvertrag ab. Bis Anfang 2014 war die Wohnung vermietet. Danach konnte die Wohnung monatelang nicht wieder vermietet werden. Dabei stellte das Ehepaar fest, dass die Wohnung nur einen Bruchteil des Kaufpreises wert ist. Deswegen wollten die Mandanten mit anwaltlicher Hilfe von HEE Rechtsanwälte unter anderem die Übernahme des kompletten Darlehensvertrags im Austausch gegen die Eigentumswohnung, die Freistellung von der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüber der finanzierenden Bank sowie Schadensersatz erwirken.

2-Wochen-Frist nicht eingehalten

Klagegrundlage war der Verstoß des damaligen Notars gegen die Zwei-Wochen-Frist nach § 17 Abs. 2a S.2 Nr.2 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG). Denn das Ehepaar erhielt keinen Kaufvertragsentwurf, der laut Beurkundungsgesetz bei einem Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dem Verbraucher zwingend zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen sollte. Nur so hat der jeweilige Verbraucher genug Zeit, sich den Vertrag genau anzuschauen, zu analysieren und zu überlegen – ggf. auch mit anwaltlicher Beratung –, ob die Vertragsgegenstände zu den individuellen Lebensumständen passen und langfristig passen werden. Dazu gehören beispielsweise Parameter wie die Finanzierung, Wirtschaftlichkeit und Werthaltigkeit der Immobilie, technisch relevante Details, Steuerbelastungen und vieles mehr. Aufgrund der Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist gab das Landesgericht Düsseldorf der Klage in allen Punkten statt. Das Mandantenehepaar wird dadurch von der Last der Eigentumswohnung selbst und dem Darlehenskredit sowie der Entrichtung der Vorfälligkeitsentschädigung an die kreditgebende Bank befreit. Gleichzeitig erhält das Ehepaar Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Beratung vor dem Immobilienkauf durch HEE Rechtsanwälte

Beim Erwerb einer Immobilie gilt in Zeiten, in denen der Immobilienkauf in Deutschland boomt und zahlreiche schwarze Schafe ihre Chance wittern, besondere Vorsicht. Wägen Sie Vor- und Nachteile eines Immobilienkaufs genau ab und überstürzen Sie nicht Ihre Entscheidung für eine Investition, die Ihr ganzes Leben beeinflussen kann. Gerne stehen wir Ihnen für eine Kaufvertragsprüfung zur Verfügung, in der wir individuell auf Sie zugeschnitten ermitteln, ob die Konditionen zu Ihnen passen oder nicht. Ebenso beraten wir bei Abschluss von Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs und prüfen für Sie alle weiteren Verträge, die mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung zusammenhängen, wie zum Beispiel die Teilungserklärung.



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