Derivest GmbH – Kündigung von Nachrangdarlehen

Die Derivest GmbH aus Marktredwitz ist eine 2009 gegründete Gesellschaft deren Gegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten ist. Mittels eines Exposés bot die Derivest Nachrangdarlehen zum Abschluss an. Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich zunächst einmal um ein ganz normales Darlehen.

Dem Darlehensnehmer, hier der Derivest GmbH, wird ein Darlehen gewährt, für das Zinszahlungen an den Anleger zu erbringen sind. Der Anleger ist hier also Darlehensgeber. Am Ende der Darlehenslaufzeit ist das Darlehen dann entsprechend der vertraglichen Regelungen an den Anleger zurückzuzahlen.

Erhöhtes Risiko bei Nachrangdarlehen

Das Nachrangdarlehen zeichnet sich gegenüber anderen Darlehen dadurch aus, dass im Falle einer Liquidation oder einer Insolvenz zunächst andere, vorrangige Gläubiger zu befriedigen sind und der Nachrangdarlehensgeber erst nachrangig befriedigt wird.

Dies stellt selbstverständlich ein nicht unerhebliches Risiko eines Forderungsausfalls dar. Zumeist sind Nachrangdarlehen aufgrund des bestehenden Risikos höher verzinst.

Die hier bekannten Nachrangdarlehen der Derivest GmbH waren so gestaltet, dass zunächst eine Einmalzahlung des Anlegers und Darlehensgebers in Höhe von € 500,00 zu erfolgen hatte und weitere monatliche Zahlungen des Anlegers auf das Nachrangdarlehen in Form eines sogenannten Anlageplans an die Derivest GmbH erfolgen sollten. Ausweislich der Angaben im Exposé sollten mit den von den Anlegern zur Verfügung gestellten Mitteln schwerpunktmäßig in solide und inflationsgeschützte Werte, wie festverzinsliche Wertpapiere und Festzinsanlagen, Sachwerte und Beteiligungsinvestments investiert werden.

Nach Abschluss des Vertrages, Einzahlung der Einmalzahlung und Aufnahme der monatlichen Ratenzahlungen, erhielten die Anleger der Derivest GmbH von dieser dann sogenannte Darlehensregisterauszüge in der die Einzahlungen angegeben wurden und der sich zum jeweiligen Bewertungsstichtag bestehende rechnerische Zinsanspruch ausgewiesen war. Die Betonung ist hier auf „rechnerisch“ zu legen.

Kündigung aufgrund erhöhtem Kündigungsvolumen

Ohne vorherige Ankündigung erlebten die Anleger der Derivest im April 2017 eine Überraschung, da die Derivest mitteilte, allen Kunden die Nachrangdarlehen gekündigt zu haben. Wäre die Kündigung mit der sofortigen Auszahlung des Kapitals und der „rechnerischen“ Zinsen verbunden gewesen, so würde die Kündigung für die meisten betroffenen Anleger wohl kein Anlass geben, sich rechtlich beraten zu lassen. Jedoch teilt die Derivest GmbH mit, dass eine Auszahlung derzeit nicht möglich sei und man eine Rückzahlung (in welcher Höhe?) bis Ende 2018 anstrebe.

Als Grund für ihr Handeln gibt die Derivest GmbH an, dass es ein erhöhtes Kündigungsvolumen gegeben habe und nicht genügend Liquidität vorhanden sei. Zunächst müssten die breitgestreuten Investments aufgelöst werden. Hierfür benötige man die Zeit bis Ende 2018. Genauere Angaben zur Art und Werthaltigkeit der aufzulösenden Investments sind dem Schreiben der Derivest nicht zu entnehmen.

Mangelhafte Transparenz

Betroffene Anleger der Derivest GmbH sollten das Handeln der Derivest nicht ohne weiteres hinnehmen, da das Handeln der Derivest zumindest intransparent ist. Dies beginnt schon mit der Frage, wer eigentlich nun der Vertragspartner der Nachrangdarlehen ist. Ursprünglich war dies zweifelsfrei die Derivest GmbH. Diese ist jedoch im Jahr 2016 in die Derivest Verwaltungsgesellschaft mbH umgewandelt worden. Das Schreiben erhielten die Anleger aber von der Derivest GmbH, die bis 2016 als FS Capital-Invest GmbH firmierte.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Hinzu kommt, dass die Verantwortlichen der Derivest und auch der mit der Derivest verbundenen Sensus Vermögensverwaltungen GmbH in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind. Einem Bericht von test.de zufolge wird gegen die Verantwortlichen der Sensus Vermögensverwaltungen GmbH, die zugleich auch die Verantwortlichen der Derivest sind, wegen Betruges und Untreue im besonders schweren Fall ermittelt. Nach Angaben von test.de sollen Markus F. und Gerhard S. die Gelder der Anleger zweckentfremdet haben.

Betroffene Anleger der Derivest sollten sich anwaltlich beraten lassen und sich über ihre Handlungsmöglichkeiten informieren.



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