BGH: Verbot von Kontogebühren bei Bausparverträgen

Am 09.05.2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in der Frage zu Kontogebühren bei Bausparverträgen ein entscheidendes Urteil (Aktenzeichen XI ZR 308/15) getroffen. Mit dem BGH-Urteil wird Bausparkassen ab sofort untersagt, Gebühren für die Führung und Verwaltung der Darlehenskonten von ihren Kunden zu verlangen.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Überwachung der entsprechenden Konten überwiegend im Interesse des jeweiligen Kreditgebers liege.

Der Hintergrund
Unterlassungsklage von Verbraucherschützern gegen Badenia Bausparkasse

Basis des Rechtsstreits ist eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW gegenüber der Badenia Bausparkasse. Diese verlangte eine jährliche Kontoführungsgebühr von 9,48 Euro, die dann fällig wurde, sobald der Kunde das Darlehen vollständig oder auch nur teilweise in Anspruch nahm. Doch auch andere Bausparkassen hatten laut den Verbraucherschützern ähnliche Geschäftsbedingungen.

Die Unterlassungsklage fußt auf einer Entscheidung des BGH im Jahre 2011, in dem bereits entsprechende Gebühren für Kreditkonten bei normalen Banken für ungültig erklärt wurden. 2015 noch entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, dass Bausparkassen über ein besonderes Geschäftsmodell verfügen und deswegen für sie die 2011 getroffene Regelung nicht gilt. Mit der gegenteiligen Entscheidung des BGH setzt sich die Verbraucherzentrale gegen die Badenia Bausparkasse durch und hat damit nun ein Urteil zum Schutze aller Verbraucher mit Bausparverträgen erwirkt.

Rückforderung von Gebühren bis 2014

Aufgrund des Urteils haben Bausparer die Möglichkeit, erhobene Gebühren für das Bauspardarlehen zurückzufordern. In der Regel beläuft sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre. Demnach besteht die Möglichkeit, alle seit 2014 getätigten Darlehenskontogebühren zurückzuverlangen.

Erfahrungsgemäß wird das umfangreiche schriftliche Urteil frühestens in einigen Wochen veröffentlicht. Aus der detaillierten Urteilsbegründung können sich weitere Details ergeben, beispielsweise zu erhobenen Gebühren in ausschließlich der Sparphase, die kein Gegenstand des aktuellen Verfahrens waren.

Gerne können Sie sich zu diesem Thema von HEE Rechtsanwälte ausführlich beraten und bei Bedarf auch vertreten lassen.



Zur Liste

Mehr zum Thema

Entscheidung durch BGH – Kontogebühren für das Bausparkonto

News

Am 09.05.2017 wird der Bundesgerichtshof voraussichtlich eine Entscheidung treffen, die viele Bausparkunden sehr interessieren dürfte.

In der zu…