BaFin: Entschädigungsfall für Dero Bank AG festgestellt

Bereits am 08.02.2018 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium über die Dero Bank AG angeordnet. Mit einer solchen Maßnahme wird bewirkt, dass nur noch Zahlungen durch die Bank entgegen genommen werden dürfen, die zur Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber der Bank bestimmt sind.

Am 13.02.2018 hat die BaFin sodann Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dero Bank AG beim zuständigen Amtsgericht München gestellt, am 14.03.2018 folgte nun die Feststellung des Entschädigungsfalls. Das bedeutet, dass Kunden der Bank Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken GmbH (EdB) geltend machen können; die EdB prüft nach Mitteilung der BaFin sodann, ob und in welchem Umfang Kunden ihre Einlagen ersetzt werden können. Im Allgemeinen sind Ansprüche bis zu einer Höhe von € 100.000,00 je Kunde abgesichert, im Einzelfall können auch Ansprüche bis zu € 500.000,00 gesichert sein.

Für Kunden der Bank heißt es nun zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ansprüche geltend gemacht werden können und sollten.



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