Anrufe durch Sachverständige

In letzter Zeit haben sich vermehrt Mandanten bei uns gemeldet, die Schreiben von Personen erhalten haben, die sich als Sachverständige bezeichnen. In diesen Schreiben ist als Betreff „Wichtiger Rückruf“ angegeben. In dem letzten uns vorliegenden Schreiben teilt ein Sachverständiger Stefan Kruszynski aus Frankfurt/Main mit, dass er unsere Mandanten leider telefonisch nicht erreichen konnte und bittet daher umgehend um Rückruf auf dem Handy, da es um eine eilige Angelegenheit gehe. Uns liegen vom äußeren Erscheinungsbild sehr ähnliche Schreiben eines Sachverständigen Müller aus Berlin vor.

Der Begriff „Sachverständiger“ ist rechtlich nicht geschützt, letztlich darf sich jedermann Sachverständiger nennen. Nach Gesprächen mit unseren Mandanten haben wir allerdings den Eindruck, dass hier versucht wird, unter dem Deckmantel des Erstellens eines Gutachtens die Angeschriebenen zu animieren, sich bei bestimmten Rechtsanwaltskanzleien zu melden, um sich vertreten zu lassen. Wir halten dies für eine sehr merkwürdige Art, Mandanten zu gewinnen.

Wir werden diese Entwicklung weiter beobachten und gegebenenfalls weiter berichten. Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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