Teilungserklärung

Durch eine Teilungserklärung wird gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile geteilt.

Durch eine Teilungserklärung wird gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an einem Grundstück in der Weise in Miteigentumsanteile geteilt, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist (§ 8 Wohnungseigentumsgesetz).

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