Sondereigentum

Der Gegenstand des Sondereigentums wird in der Teilungserklärung festgelegt.

Zum Sondereigentum gehören in der Regel die dort bestimmten abgeschlossenen Räume, also insbesondere Wohnungen, Büros und Läden. Auch Keller und Dachbodenräume können in Verbindung mit einer Eigentumswohnung Sondereigentum darstellen.

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