Mietpool

Durch den Beitritt zu einem Mietpool soll für den Käufer einer Eigentumswohnung das Risiko von Mietausfällen minimiert werden.

Die Mieteinnahmen aus den zu einem Mietpool gehörenden Eigentumswohnungen fließen auf ein gesondertes Mietpoolkonto. Die erhaltene Miete wird an die Mitglieder des Mietpools entsprechend ihrem Anteil ausgezahlt. So erhalten auch die Eigentümer, deren Wohnungen nicht vermietet ist, Einnahmen. Die Kehrseite dieser Konstruktion ist jedoch, dass diejenigen, deren Wohnungen vermietet sind, in der Regel nicht die volle vereinnahmte Miete erhalten.

Haftungsausschluss:

Die Informationen dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und sollen eine solche auch nicht ersetzen. Sie dienen allein der Darstellung der Kanzlei HEE Rechtsanwälte.