Hausgeld
Als Hausgeld werden die von einem Wohnungseigentümer monatlich zu leistenden Zahlungen an den Wohnungseigentumsverwalter bezeichnet.
Durch diese Zahlungen werden die Lasten des Gemeinschaftseigentums sowie die Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und die Verwaltung nach dem Verhältnis des Anteils am Eigentum gedeckt (§ 16 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz).
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