Genussschein

Genussscheine verbriefen sogenannte Genussrechte und machen diese damit handelbar.

Es handelt sich bei Genussscheinen um gesetzlich nicht geregelte Wertpapiere, in der Gestaltung ist der Emittent daher weitgehend frei. Es gibt sowohl Genussscheine, die weitgehend Eigenkapitalcharakter haben, als auch solche, die eher Fremdkapital sind. Die Position desjenigen, der Geld in Genussscheinen anlegt, hängt gerade davon ab, ob eher Fremd- oder Eigenkapitalrechte bestehen. Dies gilt auch und gerade im Fall einer Insolvenz des Emittenten.

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