Genossenschaftsanteil
Genossenschaftsanteile bezeichnen die Beteiligung an einer Genossenschaft.
Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Auch Kreditinstitute können in der Rechtsform einer Genossenschaft organisiert sein.
Haftungsausschluss:
Die Informationen dieser Website stellen keine Rechtsberatung dar und sollen eine solche auch nicht ersetzen. Sie dienen allein der Darstellung der Kanzlei HEE Rechtsanwälte.