Darlehen

Als Darlehen bezeichnet man die Überlassung von Geld auf Zeit.

Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen (§ 488 Abs. 1 Satz 1 BGB). Regelmäßig erfolgt dies durch ein Kreditinstitut, welches für den Darlehensbetrag Zinsen in vereinbarten Höhe verlangt.

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