Atypisch stille Beteiligungen

Atypisch stille Beteiligungen kommen als Kapitalanlage zwischen einem Unternehmen und einem Anleger im Zwei-Personen-Verhältnis zustande.

Anders als bei KG und GbR handelt es sich nicht um eine sogenannte Publikumsgesellschaft; dies hat gerade im Bereich möglicher Schadensersatzansprüche den Vorteil, dass solche Ansprüche direkt gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden können.

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