Aktie
Als Aktie bezeichnet man den kleinsten verbrieften Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
Die Aktie ist damit ein Anteilsschein, der dem Aktionär bestimmte Rechte einräumt. Zu den Rechten des Aktionärs gehört insbesondere die Teilnahme an der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. Hinsichtlich des Stimmrechts, das dem Aktionär dabei zusteht, ist allerdings nach den verschiedenen Aktienarten zu unterscheiden. So gibt es neben der klassischen Inhaberaktie die Unterscheidung nach Vorzugs- und Stammaktien, stimmrechtslosen und Namensaktien.
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