WFV Wirtschaftsberatung für Verbraucher

Ein von uns vertretenes Ehepaar hat nach Beratung durch die WFV Wirtschaftsberatung für Verbraucher im Jahr 2011 eine Erdgeschosswohnung in Zwickau erworben. Unseren Mandanten wurde dabei erklärt, dass es sich um eine denkmalgeschützte Eigentumswohnung handeln würde, die sich gerade dadurch zum Zwecke des Steuernsparens eigne. Wie sich später herausstellte handelt es sich bei dem Objekt, in dem sich die Erdgeschosswohnung befindet, um einen 1994 errichteten Neubau. Es fehlt also ganz klar die Denkmaleigenschaft. Die im Rahmen der Beratung zugesagten zu erzielenden Steuervorteile stellen sich somit gerade als nicht erzielbar dar. Die Finanzierung, die unsere Mandanten nach Abschluss des Kaufvertrages gezwungener Maßen abschließen mussten, ist so gestaltet, dass sie bis weit ins Rentenalter läuft.

Leider sind solche oder ähnliche Fälle zahlreicher Vermittlerfirmen immer wieder festzustellen, weshalb wir in jedem Fall dazu raten, Versprechungen, die im Rahmen eines geplanten Wohnungskaufs gemacht werden, genauestens auf Herz und Nieren zu prüfen. Vor dem Kaufvertragsabschluss besteht immer die Möglichkeit, sich zu entscheiden, vom Kaufvertrag abzusehen, selbst wenn mit Vertragsstrafen gedroht wird, deren Vorhandensein und Wirksamkeit im Einzelfall zu prüfen wäre. Ist nur der Kaufvertrag, aber noch kein Finanzierungsvertrag geschlossen, ist es meist noch leichter, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, als wenn bereits der Kaufpreis geflossen ist. Sind die Verträge erst einmal alle abgeschlossen und der Kaufpreis gezahlt, kann es zwar unter Umständen auch noch möglich sein, sich von den Verträgen zu lösen, jedoch ist dies dann erfahrungsgemäß langwieriger, schwieriger und kostenintensiver.

Dennoch sollten sich Anleger, denen nach Abschluss eines Kaufvertrages Zweifel kommen, kurzfristig anwaltlich beraten lassen, um die Möglichkeiten einer Rückabwicklung ausloten zu lassen. Die Aussichten hängen dann maßgeblich vom Einzelfall ab.



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