Sparkasse Oder-Spree – Bearbeitungsgebühren

Eigentlich sollte man meinen, dass Banken und Sparkassen beim Thema Bearbeitungsgebühren mittlerweile die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstanden haben. Auf die meisten Banken und Sparkassen trifft dies auch ohne weiteres zu. Anders ist dies jedoch bei der Sparkasse Oder-Spree.

Ende 2014 wandten sich unsere Mandanten – noch ohne anwaltliche Hilfe – an die Sparkasse Oder-Spree und verlangten die für eine Immobilienfinanzierung durch die Sparkasse Oder-Spree vereinnahmte Bearbeitungsgebühr zurück. Noch vor Ablauf von 2014 verzichtete die Sparkasse auf die Einrede der Verjährung und sagte zu, die Angelegenheit schnellstmöglich zu prüfen.

Unsere Mandanten gingen davon aus, dass die Sparkasse ihnen die Gebühren nach Prüfung erstatten würde. Umso verwunderter waren die Mandanten, als ihnen von der Sparkasse Oder-Spree mitgeteilt wurde, die Rechtsprechung des BGH würde auf ihren Fall nicht zutreffen und es bestünde kein Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren. Gleichwohl bot die Sparkasse an, 50% der Gebühren ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung auszuzahlen. Die Sparkasse hatte hierzu auch gleich eine vorgefertigte Erklärung beigefügt mit der die Mandanten auf alle weiteren Ansprüche verzichten sollten. Die Mandanten unterschrieben nicht und wiesen die Sparkasse –völlig zutreffend – darauf hin, dass sich die Argumente der Sparkasse in den Urteilen des Bundesgerichtshofes nicht wiederfinden. 

Nachdem die Sparkasse trotzdem bei ihrer Meinung blieb, ließen sich die Mandanten durch uns vertreten. Für die Mandanten erklärten wir der Sparkasse die Rechtlage und forderten zur vollständigen Zahlung inklusive der entstandenen Rechtsanwaltskosten auf. 

Ohne sich bislang in der Sache noch einmal geäußert zu haben, zahlte die Sparkasse Oder-Spree innerhalb der gesetzten Frist vollständig. 

Die Verhaltensweise der Sparkasse Oder-Spree in diesem Fall ist bemerkenswert. Mit offensichtlich neben der Sache liegenden Argumenten versuchte die Sparkasse ihre Kunden zum Verzicht auf die Hälfte der bestehenden Ansprüche zu bewegen. Erst als die Sparkasse erkannte, dass ihre Kunden keinesfalls klein beigeben würden, erfüllte sie die Ansprüche unserer Mandanten.



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