SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH

Wir beraten und vertreten zahlreiche Kunden der Firma „Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH“, kurz SKD.

Bei der SKD handelt es sich nach eigener Darstellung auf der Firmenhomepage um ein aus 80 qualifizierten Mitarbeitern bestehendes Unternehmen, das seinen Kunden zeigen möchte, wie sie „durch mehr Förderung vom Staat Kapital für den eigenen Vermögensaufbau oder zur steueroptimierten Geldanlage verwenden können“.

Geschäftsführerin der SKD GmbH aus Frankfurt ist Frau Monika Fauser. Von den weiteren Mitarbeitern ist auf der Firmenwebsite nur Herr Rainer Hauswirth genannt.

Unsere Mandanten wurden von der SKD in Bezug auf Steuervergünstigungen und Vermögensaufbau beraten. Bei unseren Mandanten hat die SKD zu dem Erwerb einer Eigentumswohnung geraten, um Steuern zu sparen und gleichzeitig in Sachwerte zu investieren. Dabei hat die SKD – in den uns bekannten Fällen meist durch Herrn Hauswirth – einen sogenannten Berechnungsbogen erstellt. Mittels dieses Berechnungsbogens ist unseren Mandanten der monatlich zu erbringende Eigenanteil, wie er sich nach Verrechnung von Ausgaben und Einnahmen darstellen sollte, vorgerechnet worden. Neben dem Berechnungsbogen wurde unseren Mandanten von der SKD auch ein Vermittlungsvertrag vorgelegt. Nach diesen Vermittlungsverträgen gehört zum Leistungsumfang der SKD, die Vermittlung eines Immobilienkaufvertrages, der Finanzierungsverträge, eines Erstvermietungsgarantievertrages und letztlich die Vermittlung von Verwalterverträgen zu den jeweiligen Wohnungen.

In nahezu allen uns bekannten Fällen kam es aufgrund der Beratung der SKD zum Abschluss von Immobilienkaufverträgen und Darlehensverträgen. Als Banken traten dabei insbesondere die Deutsche Bank AG und das Internationale Bankhaus Bodensee AG auf.

Für unsere Mandanten haben wir unter anderem die Beratungsleistung der SKD geprüft. Wir sind dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beratung zumindest unvollständig gewesen ist. Die SKD hat sich in ihren Berechnungen regelmäßig darauf beschränkt, die Situation im ersten vollen Vermietungsjahr darzustellen. Dies ist insbesondere bei der Beratung zu Eigentumswohnungen mit erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7h und 7i EStG zu bemängeln, da diese nur für einen Zeitraum von 12 Jahren anfallen, die aufgenommenen Darlehen jedoch regelmäßig eine längere Laufzeit aufweisen. Somit ist schon im Zeitpunkt der Beratung erkennbar gewesen, dass der Eigenanteil nach Wegfall der erhöhten Abschreibungen steigen wird.

Kunden der SKD, die aufgrund der Beratung und Vermittlung der SKD GmbH ebenfalls eine Wohnung erworben haben und befürchten, nicht vollständig oder richtig beraten worden zu sein, sollten die Beratungsleistung der SKD überprüfen lassen. So kann festgestellt werden, ob die monatlichen Belastungen richtig kalkuliert worden sind.



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