Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG

Wir beraten Mandanten, die sich an der „Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG“ als Kommanditisten im Wege der Treuhandkommanditeinlage beteiligt haben.

Bei der Beteiligung handelt es sich um eine unternehmerische Form der Geldanlage, die grundsätzlich mit dem Risiko eines Totalverlustes behaftet ist. Dieses Risiko hat sich zwar bislang im Fonds nicht bewahrheitet, dennoch hat es gravierende Schwierigkeiten in der Umsetzung der prospektierten Objekte gegeben. Die vom Fonds verfolgten Investitionen in insgesamt elf Immobilienprojekte in Indien verlaufen weitgehend nicht nach Plan. So hat die Fondsgeschäftsführung im April 2013 den Anlegern mitgeteilt, dass die Finanzierung des Fonds durch die teilnehmenden Banken zunächst aufgekündigt worden war und erst nach Vorlage eines Sanierungskonzepts der Versuch einer neuen Finanzierung unternommen werden konnte.

Die ursprünglich auf fünf Jahre angelegte Fondslaufzeit ist zwischenzeitlich bereits verlängert worden; ob zum derzeit beschlossenen Ende der Fondslaufzeit per Ende 2014 tatsächlich mit Zahlungen an die Anleger gerechnet werden darf, ist zumindest zweifelhaft.

Gerade Anleger, denen die Beteiligung als sicheres Investment aus dem Immobilienbereich verkauft wurde und die entsprechend beraten worden sind, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob gegen die tätig gewordenen Berater Schadensersatzansprüche durchsetzbar sind. In einigen uns vorliegenden Fällen wurde die Investition als Immobilieninvestition mit mittlerer Laufzeit in den Beratungen vorgestellt. Die Darstellung der tatsächlich vorhandenen Risiken trat dabei vollständig in den Hintergrund und war teilweise schlicht falsch.

Anleger, die im Zusammenhang mit der Beteiligung fehlerhaft beraten worden sind haben dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch richtet sich auf das sogenannte negative Interesse; die Anleger werden in diesem Fall so gestellt, als hätten sie die Beteiligung nie erworben.



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