PS Haus- und Grundbesitzmarketing GmbH

Die PS GmbH wurde von dem Anlageberater Peter S. gegründet. Nach eigener Darstellung auf ihrer Internetseite hat sich die PS GmbH „auf die Ausnutzung sämtlich möglicher steuerlicher und anderweitig finanzieller Möglichkeiten zur Finanzierung von Wohneigentum“ spezialisiert. Weiter heißt es auf der Homepage der PS GmbH: „Unsere langjährige Erfahrung, unsere Kooperation mit Banken und Finanzierungsexperten haben unseren Kunden in den letzten Jahren enorme Gewinne gebracht.“

Unserem Mandanten hat die Erfahrung mit der PS GmbH leider nichts als Verluste gebracht. Der Kontakt zu unserem Mandanten wurde durch einen wettbewerbswidrigen sogenannten cold call hergestellt. Er wurde angerufen und gefragt, ob er nicht das Gefühl habe, zu viel Steuern zu zahlen. Man könne ihm dabei helfen, Steuern zu sparen und für das Alter vorzusorgen. Nachdem der Kontakt so erst einmal hergestellt war, wurde ihm letztlich von Peter S. versprochen, er könne eine Wohnung, die nach denkmalrechtlichen Vorschriften noch zu sanieren sei für einen Betrag von lediglich € 100,00 monatlich erwerben. Es wurde weiterhin mit steuerlichen Vorteilen geworben.

Wie häufig in solchen Fällen ging alles sehr schnell. Der Notartermin stand bereits fest und der Darlehensvertrag lag auch schon bald zur Unterschrift bereit.

Letztlich stellte sich heraus, dass die versprochene monatliche Eigenbelastung weitaus höher ist und die Steuervorteile nur für einen sehr begrenzten Zeitraum zu erzielen sind, worauf nicht hingewiesen wurde. Die Darlehenslaufzeit beträgt 37 Jahre, so dass sich unser Mandant im Zeitpunkt der Rückführung des Darlehens im hohen Rentenalter befinden würde. Die Instandhaltungsrücklage ist deutlich zu niedrig angesetzt, so dass mit hohen Folgekosten zu rechnen ist. Weiterhin darf an der Werthaltigkeit der Wohnung gezweifelt werden.

Wir haben für unseren Mandanten gegen die PS GmbH, den Anlageberater Peter S. persönlich, die Verkäuferin der Wohnung und die finanzierende Bank, die DKB Deutsche Kreditbank AG, Klage eingereicht. Die Beklagten haben die Vorwürfe bestritten. Nun wird das Gericht entscheiden müssen. Die PS GmbH muss sich die Aussagen des für sie tätigen Anlageberaters Peter S. zurechnen lassen. Peter S. haftet wegen der von ihm begangenen arglistigen Täuschung persönlich. Mit der Verkäuferin der Wohnung ist ein Beratungsvertrag zustande gekommen, weshalb auch sie sich die Aussagen des Anlageberaters zurechnen lassen muss. Die DKB haftet unseres Erachtens wegen des institutionalisierten Zusammenwirkens mit der Verkäuferin.

Wenn auch Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.



Zur Liste