FVW Freie Verbraucher- und Wirtschaftberatung

An uns haben sich Anleger gewandt, die von der FVW Freie Verbraucher- und Wirtschaftsberatung mit Sitz in der Hagenstraße 67 in Berlin Grunewald zum Erwerb einer durch die BHW Bausparkasse AG finanzierten Eigentumswohnung in Strausberg beraten wurden. Als Verkäuferin fungierte auch in diesem Fall die TS Miet- & Hausverwaltungs GmbH.

Zum Kauf der Wohnung kam es wie folgt:

Unsere Mandanten erhielten zunächst einen Anruf, bei dem die Anruferin fragte, ob sie Interesse daran hätten, zu erfahren, wie man Steuern sparen könne. Nachdem unsere Mandanten Interesse zeigten, kam es zunächst zu einem Hausbesuch bei unseren Mandanten und sodann zu einer Beratung in den Büroräumen der Firma FVW. Dort erklärte ihnen der Anlageberater, dass der Staat verpflichtet sei, denkmalgeschützte Häuser zu erhalten. Da das Geld dazu aber fehle, würden z.B. Eigentumswohnungen verkauft und die Erwerber vom Finanzamt durch Steuerermäßigungen unterstützt. So sei beiden geholfen, dem Staat und dem Wohnungskäufer. Weiterhin rechne sich der Wohnungserwerb durch Mieteinnahmen und Steuervorteile von selbst.

Diese Versprechungen stimmten leider beide nicht. Weder wurde unseren Mandanten eine denkmalgeschützte Wohnung verkauft, noch rechnet sich der Erwerb von selbst. Bei dem Haus, in dem sich die Wohnung unserer Mandanten befindet handelt es sich um einen Mauerwerksbau aus DDR-Zeiten in schlechtem Zustand, der mit einem Kiesel-Kratz-Putz versehen.

Später kam noch ein Gutachter der Bank zu unseren Mandanten nach Hause und bewertete deren Eigenheim, weil es wegen der für den Wohnungskauf aufzunehmenden Kredite auch noch zu einer Grundbucheintragung auf das Eigenheim unserer Mandanten kam, wovon in der Beratung durch die FVW Feie Verbraucher- und Wirtschaftsberatung ebenfalls kein Wort fiel.

Hinzu kommt im beschriebenen Fall noch, dass auch der beurkundende Notar eine unrühmliche Rolle gespielt hat. Der notarielle Kaufvertrag wurde nämlich in eine separate Angebots- und eine Annahmeerklärung gesplittet. Die Annahme wurde von der TS Miet- & Hausverwaltungs GmbH vor demselben Berliner Notar erst mehr als zweieinhalb Monate später erklärt. Hier ist unseres Erachtens das Urteil des OLG Celle zum Aktenzeichen 3 U 42/12 zu beachten, mit dem bei gleicher Sachlage der die Kaufvertragsannahme beurkundende Notar verurteilt wurde.

Leider kommen solche Fälle auch heutzutage immer noch vor. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich unter unserer Telefonnummer 030/856137720 mit uns Kontakt aufnehmen. Sie können auch unser Schnellkontaktformular nutzen. Dieses finden Sie hier

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