finanzprofi AG / ASG finanz GmbH

Im Zusammenhang mit Beteiligungen an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG vertreten wir mehrere Mandanten gegenüber der finanzprofi AG aus Hattersheim. Bei der finanzprofi AG handelt es sich um ein bundesweit tätiges Finanzdienstleistungsunternehmen. Gegenstand der Geschäftstätigkeit der finanzprofi AG ist die Vermittlung von Versicherungsverträgen und die Beratung hierzu. Ebenso befasst sich die finanzprofi AG mit Bausparverträgen und Immobilien sowie mit der Vermittlung von Finanzierungen. Weiter gibt die finanzprofi AG an, Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds zu vermitteln. Nach den Schilderungen unserer Mandanten gehen wir davon aus, dass die finanzprofi AG im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds auch beratend tätig war. In den uns bekannten Fällen geht es dabei ausschließlich um Beteiligungen an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG. Dabei erfolgte die Beratung teilweise zunächst noch von der ASG finanz GmbH, mit der die finanzprofi AG mittlerweile verschmolzen ist. Am 12.07.2013 wurde die finanzprofi AG von der 1:1 Assekuranz AG vollständig übernommen. Die finanzprofi AG soll trotz der vollständigen Übernahme als eigene Marke fortbestehen.

Nach eigener Darstellung der finanzprofi AG bietet sie ihren Kunden ein umfassendes Beratungskonzept an. Dabei werden die Daten der Kunden zunächst erhoben und ausgewertet, um dann mittels der ausgewerteten Daten Finanzgutachten für die Kunden zu erstellen. Im Anschluss soll eine auf die persönliche Situation des Kunden zugeschnittene Finanzberatung erfolgen. In den uns bekannten Fällen mündete diese Beratung in der Empfehlung, sich an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG zu beteiligen. Bei der  Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds, dessen Zweck darin bestand, einer Tochtergesellschaft der S&K Unternehmensgruppe ein Darlehen zu gewähren. Aus den Darlehenszinsen sollte für die Anleger der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG die überdurchschnittliche Rendite von 12% erwirtschaftet werden. Aufgelegt wurde dieser Fonds, wie auch der Vorgängerfonds, die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, von der United Investors Emissionshaus GmbH.

Nach den Razzien und Verhaftungen bei der S&K Unternehmensgruppe und der United Investors Gruppe (<link service news detail article razzia-bei-sk-in-frankfurt.html>www.hee-rechtsanwaelte.de/service/news/detail/article/razzia-bei-sk-in-frankfurt.html) mussten u.a. die Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG und auch die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG Insolvenz anmelden. Die Insolvenzverfahren sind mittlerweile eröffnet.

Wir beurteilen die von der finanzprofi AG ausgesprochenen Empfehlungen zur Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG kritisch. In den von uns vertreten Fällen gehen wir von einer nicht ausreichenden Beratung aus. Generell ist die Frage, ob gegen Beratungspflichten verstoßen worden ist, eine Frage des Einzelfalles.

Zur Deutsche S&K Sachwerte Nr. GmbH Nr. 2 & Co. KG kann jedoch festgestellt werden, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung gehandelt hat, die sicher nicht für jedermann geeignet war. Die Beteiligung birgt das Risiko des Totalverlustes. Eben dieses Risiko scheint sich zu verwirklichen. Daher hätte die Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG unserer Ansicht nach nur solchen Interessenten empfohlen werden dürfen, die sich den Verlust des Geldes im Zweifelsfall auch leisten konnten.

Weiter wurde uns vielfach mitgeteilt, dass im Rahmen der Beratung eine Absicherung der Anlegergelder über Immobilien angesprochen wurde. In der Tat finden sich im Verkaufsprospekt und in dem Vertragstext Regelungen über eine Absicherung. Wir erachten diese Regelungen jedoch als nicht zwingend, so dass von einer wirklichen Absicherung der investierten Gelder nicht gesprochen werden kann.

Anleger, die eine Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG erworben haben, sollten die Beratungs- oder Vermittlungsleistung überprüfen lassen. Sofern die jeweiligen Berater oder Vermittler gegen bestehende Verpflichtungen verstoßen haben, steht den Kunden ein vollumfänglicher Schadenersatzanspruch zu.



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