CWI- Gruppe

Die CWI-Gruppe ist ein in Bayreuth ansässiges Immobilienunternehmen zu dem unter anderem die 2. CWI Wohnen AG & Co. KG und die 6. CWI Wohnen GmbH & Co KG gehören.

Die Tätigkeit der CWI-Gruppe  umfasst nach eigenen Angaben den Erwerb und den bundesweiten Weiterverkauf von Wohnimmobilien. Weiter gibt die CWI-Gruppe auf ihrer Homepage an, dass in ihrem Blickfeld insbesondere Immobilien liegen, „die ein überdurchschnittliches Wertsteigerungspotential erwarten lassen“. Ausweislich der Ausführungen im Wertpapierprospekt der CWI Real Estate AGsollte es den Käufern der Wohnungen der CWI mittels der Mieteinnahmen gelingen können, eine mögliche Rentenlücke zu schließen. Zielgruppe der CWI waren dabei Bürger mit durchschnittlichen Einkommen, die für den Erwerb Darlehen aufnehmen müssen. Im Wertpapierprospekt heißt es:

„Die Zielgruppe der CWI Real Estate sind insbesondere Bürger mit einem durchschnittlichen Einkommen. Denn durch maßgeschneiderte Produkte können Immobilien durch eine zusätzliche Sparrate bereits ab 80 € im Monat finanziert werden, da ein Annuitätendarlehen bereits durch laufende Mieteinnahmen gedeckt ist.“

Die CWI Gruppe beschränkte sich dabei nicht auf den Verkauf der Immobilie als solche:

„Im Geschäftsjahr 2006 hat die CWI Real Estate ein einzigartiges Produkt zur privaten Altersvorsorge entwickelt, das im nun laufenden Geschäftsjahr gemeinsam mit den Vertriebspartnern verstärkt am Markt angeboten wird. Im Kern handelt es sich um den Kauf einer Alterszusatzrente, wertgesichert durch eine Immobilie, die zentraler Bestandteil eines Rund-um-Sorglos-Paktes ist. …“

In den Fällen, die uns zur Bearbeitung vorliegen, bestehen Zweifel daran, ob die Wohnungen tatsächlich eine sinnvolle Investition darstellen. Diese Zweifel resultieren unter anderem daraus, dass es uns gelungen ist die Höhe der Provisionen, die der CWI von einem Vertriebsunternehmen - der SAFIN GmbH - , in Rechnung gestellt bekommen hat, nachzuweisen. In Anbetracht der Höhe der Provisionen, über die unsere Mandanten nicht aufgeklärt worden sind, bestehen starke Bedenken, ob die betroffenen Wohnungen überhaupt als Kapitalanlage geeignet waren. Eine wirtschaftlich sinnvolle Investition war so jedenfalls nicht ohne Weiteres möglich. Über die SAFIN GmbH haben wir bereits berichtet: <link kanzlei faelle fallueberblick fall safin-gmbh.html>www.hee-rechtsanwaelte.de/kanzlei/faelle/fallueberblick/fall/safin-gmbh.html

Wir sind der Meinung, dass unserem Mandanten ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, der in der Rückabwicklungder geschlossenen Verträge besteht. Selbstverständlich ist ein solcher Anspruch immer im Einzelfall zu prüfen. Wir raten daher, den Sachverhalt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.



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