BAG Bankaktiengesellschaft lenkt vor Gericht ein

Vor kurzem meldeten sich Mandanten bei uns, denen von der BAG Bankaktiengesellschaft (BAG) eine Klage zugestellt wurde, mit der sie von der BAG auf Zahlung eines erheblichen Geldbetrags verklagt wurden. Hintergrund dieser Klage war eine im Jahr 1997 abgeschlossene Immobilienfondsbeteiligung an der Zweite Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. Die ursprüngliche Finanzierung lief über die Raiffeisenbank Feldkirchen bei München eG, die heutige VR Bank München Land eG. Die BAG hatte das Darlehen von der VR Bank München Land eG übernommen und nun versucht, die Forderungen geltend zu machen. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Wir konnten die BAG vor Gericht sehr schnell zum Nachgeben bewegen, so dass der Fall bereits zur Zufriedenheit unserer Mandanten abgeschlossen ist.

Hintergrund:

Durch die Rechtsvorgängerin der BAG, die Raiffeisenbank Feldkirchen bei München wurden Anteilsfinanzierungen zu verschiedenen Rentadomo-Fondsgesellschaften, wie z.B. „Dritte Grundbesitz KG Stadtgrund Beteiligungs GmbH & Co.“, „Erste Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co.“, „Zweite Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co.“, „Grundbesitzfonds KG Nr. Eins Stadtfonds Verwaltungs GmbH & Co.“ und „Siebente Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH & Co.“ an zahlreiche Anleger ausgereicht. Die Raiffeisenbank Feldkirchen, finanzierte bis zum Jahr 2002 bundesweit Fondsbeteiligungen an verschiedenen geschlossenen Immobilienfonds der Firma ERGE bzw. Rentadomo mit einem Kreditvolumen im hohen zweistelligen Millionenbereich. Initiator dieser Fonds war die Firma RENTADOMO mit Sitz in Berlin, die zunächst unter der Firma ERGE Beteiligungs GmbH & Co. KG firmierte. Die Initiatoren planten bereits seit dem Jahr 1996 die Platzierung diverser geschlossener Immobilienfonds. Die Raiffeisenbank Feldkirchen arbeitete schon zuvor seit einigen Jahren mit dem Münchner Bauträger Roland Göbel zusammen, der auch den Kontakt zu der Raiffeisenbank Feldkirchen herstellte. Da der Bauträger Göbel in Schwierigkeiten geraten war, wurden durch die Initiatoren der Rentadomo die genannten Fonds aufgelegt, wohl um die Kredite der Raiffeisenbank Feldkirchen zu retten.

In einigen dieser Fonds sind Wohnungen des Objekts Feldmochinger Straße 208 bis 212 in München enthalten. Für dieses Bauvorhaben wurde zunächst keine Baugenehmigung erteilt, weil für das Gebiet, in dem die betreffenden Grundstücke liegen, kein Bebauungsplan vorhanden war. Das Projekt konnte daher nicht wie geplant umgesetzt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die - noch nicht gebauten – Wohnungen sich am Markt nicht vertreiben ließen und wegen der dadurch eingetretenen Zahlungsschwierigkeiten der Firma ERGE gegenüber der Raiffeisenbank Feldkirchen, entschloss sich die Firma ERGE nach Absprache mit der Raiffeisenbank Feldkirchen zunächst zur Initiierung der Erste Grundbesitz KG ERGE Beteiligungs GmbH & Co.

Nach einer Einigung mit der Stadt München wurde eine Baugenehmigung gemäß § 34 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Nachbargrundstücke teilweise frei bleiben mussten. Demzufolge konnten die prospektierten Fondsobjekte Feldmochinger Str. 212 und 208 nicht so wie geplant gebaut werden. Dies hinderte die Bank und die Fondsbetreiber allerdings nicht, bereits seit 1997 Fondsanteile an Anleger zu verkaufen, obwohl das Objekt Feldmochinger Straße noch gar nicht existierte. Die Anleger über diesen wichtigen Umstand aufzuklären, hielt man offenbar nicht für nötig. Damit wurden die Anleger arglistig getäuscht, worüber die Rechtsvorgängerin der BAG einen Wissensvorsprung gegenüber den Anlegern hatte, den sich auch die BAG zurechnen lassen muss.

Den Fondsanlegern hätte offenbart werden müssen, dass es sich bei dem Objekt Feldmochinger Straße 212 und 208 um ein notleidendes Objekt handelte. Da dies nicht geschehen ist, haben die entsprechenden Fondsanleger einen Anspruch gegen die beteiligten Banken, so auch gegen die BAG wegen vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens. In Fällen, in denen die BAG Anleger auf Zahlung verklagt, können die Anleger diesen Anspruch wie oben beschrieben der BAG unter bestimmten Voraussetzungen entgegenhalten, womit der BAG kein Zahlungsanspruch mehr zusteht.

Wenn auch Sie Schwierigkeiten mit der BAG im Zusammenhang mit einem ERGE- bzw. Rentadomo-Fonds haben sollten, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.



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