Schadensersatz bei Kauf von Wohnung der Heritus

Vor dem Landgericht Essen konnten wir für Mandanten unserer Kanzlei HEE Rechtsanwälte eine Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung von der Heritus 16 Objektgesellschaft mbH in der Roßmarktstr. in Leipzig durchsetzen.

Unsere Mandanten hatten aufgrund der Beratung einer Essener Vertriebsgesellschaft im Jahr 2007 eine Eigentumswohnung von der REL Gesellschaft für Denkmalpflege mbH, die später in Heritus 16 Objektgesellschaft mbH umbenannt worden ist, gekauft. Die Finanzierung des Erwerbes erfolgte über die frühere GMAC Bank GmbH. Diese hat das Darlehen an die DSL Bank weiterveräußert. Gegen die Vertriebsgesellschaft hatten wir für unsere Mandanten Klage eingereicht.

Unseren Mandaten war die Wohnung als sinnvolle Investition empfohlen worden. Im Rahmen der Beratung wurde unseren Mandanten eine „Musterberechnung zum Erwerb einer Immobilie“ übergeben. Nach dieser Berechnung sollte der Erwerb für unsere Mandanten mit einem nur geringen monatlichen Eigenanteil von rund € 100,00 möglich sein. Ausweislich der Berechnung war unseren Mandanten auch dargelegt worden, dass im Jahr 2008 ein Gesamtüberschuss von über € 3.000,00 durch Steuervorteile erwirtschaftet werden würde.

Das Landgericht Essen hat festgestellt, dass die Musterberechnung und die Beratung falsch waren. Hierzu hat das Gericht insbesondere ausgeführt, dass der für 2008 angegebene Überschuss falsch war, da in der Berechnung die Zins- und Tilgungsleistungen ab dem 01.01.2008 nicht als Belastung angegeben waren. Weiter hat das Landgericht Essen festgestellt, dass sich das verurteilte Beratungsunternehmen nicht auf einen in der Musterberechnung enthaltenen Haftungsvorbehalt berufen kann. Das Landgericht Essen ist damit unserer Argumentation gefolgt. Über weitere Fehler in der Beratung, die von uns vorgetragen worden sind, bspw. eine unterbliebene Aufklärung über die Risiken eines Mietpools, musste das Gericht nicht mehr befinden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.  



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