Probau Immobilienfonds: Egon Bauer verurteilt

Wie wir bereits berichtet haben, wurde der frühere Geschäftsführer verschiedener probau Immobilienfonds, Herr Egon Bauer, verhaftet. Das Strafverfahren ist mit der Verurteilung von Egon Bauer im Oktober beendet worden. Das Landgericht Aschaffenburg hat Egon Bauer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Mit dem Urteil hat ein langjähriges Ermittlungsverfahren seinen Abschluss gefunden. Für den von uns vertretenen Anleger der probau Immobilienfonds GbR Regensburg hatten wir im Mai 2012 Strafanzeige gegen Egon Bauer gestellt. Zu Beginn des Prozesses hat der Angeklagte die ihm vorgeworfene Untreue in 27 tatmehrheitlichen Fällen eingestanden. Gegenstand der Anklage waren die Verkäufe von Wohnungen, die wirtschaftlich der probau Immobilienfonds GbR Regenburg zuzuordnen waren. Aus den Verkäufen der Wohnungen erzielte der Angeklagte Einnahmen in Höhe von € 2.099.999,98. Diese Erlöse, die selbstverständlich den Gesellschaftern der probau Immobilienfonds GbR Regenburg zustanden, behielt Egon Bauer für sich. Nach den Feststellungen des Gerichts verwendete Egon Bauer die Gelder zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten.

In ähnlicher Weise schädigte Egon Bauer die probau Immobilienfonds GbR Coswig. Die zum Fonds gehörenden Wohnungen wurden mit Grundschulden belastet und teilweise verkauft. Aus den Verkäufen der Wohnungen wurden nach Feststellung des Landgerichts Aschaffenburg Einnahmen von € 239.819,00 erzielt. Auch diese Einnahmen nutze Egon Bauer für eigene Zwecke.

Weiter konnten die Ermittlungsbehörden Egon Bauer nachweisen, dass er sich zumindest in einigen Fällen zu hohe Geschäftsführervergütungen entnommen hat.

Nachdem der Angeklagte seine Handlungen eingestand hatte, gab es zwischen dem Strafverteidiger von Herrn Bauer, Rechtsanwalt Sascha Henkel aus Hannover, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine Verständigung über das Strafmaß. Demnach sollte die Strafe zwischen vier Jahren und zehn Monaten und fünf Jahren und vier Monaten liegen. Das Gericht ist letztlich zu einer Verurteilung von fünf Jahren gelangt. Dabei hat das Gericht das nach Auffassung des Gerichts von Reue und Einsicht geprägte Geständnis von Egon Bauer zu seinen Gunsten bewertet. Auch soll sich Herr Bauer nach seiner Inhaftierung kooperativ gezeigt haben und bemüht gewesen sein, den Schaden zu mindern.

An der Einsicht und Reue des Angeklagten bestehen aus unserer Sicht erhebliche Zweifel. Herr Bauer wusste seit 2012 davon, dass seine Handlungen nicht unentdeckt geblieben waren. In Kenntnis der gegen ihn laufenden Ermittlungen hat Egon Bauer seine veruntreuenden Handlungen fortgesetzt oder zumindest versucht diese fortzusetzen. So konnten Verkäufe von Wohnungen der probau Immobilienfonds GbR Coswig erst durch eine einstweilige Verfügung verhindert werden. Erst mit Inhaftierung hat Herr Bauer offenbar begriffen, dass seine Handlungen tatsächlich zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. In Anbetracht der erdrückenden Beweise blieb Egon Bauer letztlich nichts anderes übrig, als die Taten einzugestehen.

Unklar ist noch immer, wie weit die Bemühungen zur Schadensminderung tatsächlich gehen. Gegenüber der auf den Gesellschafterversammlungen im Juni 2015 bestellten Liquidatorin der verschiedenen probau Fondsgesellschaften, der Gamma 2000 plus GmbH, hat Herr Bauer seine Bereitschaft erklärt, sein Eigenheim zu veräußern und den Erlös zur Schadensminderung zahlen zu wollen. Eine aktuelle Information zum Stand der Verkaufsbemühungen ist vom Geschäftsführer der Liquidatorin bislang nicht erteilt worden.

 



Zur Liste