Piccor, Picam, Piccox und das große Durcheinander

Seit Ende 2017 erhalten wir immer mehr Anfragen im Zusammenhang mit Geldanlagen in oder im Zusammenhang mit der Piccor AG. Die Piccor AG hat nach ihren eigenen Angaben Anlegergelder in Höhe von € 300 Mio. vereinnahmt.

Im Januar 2017 setzte die schweizerische Finanzaufsicht FINMA die Piccor AG auf ihre Warnliste. Auf dieser  Warnliste werden Unternehmen geführt, gegen die die FINMA Untersuchungen eingeleitet hat, oder wenn diese Unternehmen gegenüber der FINMA falsche Angaben gemacht haben oder schlicht ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind. Ob die Piccor AG falsche oder gar keine Angaben gemacht hat, ist nicht bekannt.

Es kann nicht wirklich verwundern, dass die schweizerische Finanzaufsicht sich für die Piccor AG interessiert hat und wohl noch immer interessiert. Das, was wir in diesen Fällen bislang vorgefunden haben, stellt sich zumindest auf den ersten Blick als ein Durcheinander von verschiedenen Firmen dar und es bleibt vollkommen unklar, auf welche Weise die versprochene Rendite von bis zu 20% erwirtschaftet werden sollte.

Als Vertrieb der Geldanlage trat teilweise der sich so bezeichnende „Picam Unternehmensverbund“ aus Berlin auf. Für den Picam Unternehmensverbund hat in erster Linie Herr Thomas Entzeroth gehandelt.

Nachdem die FINMA vor der Piccor AG gewarnt hatte, wurde mitgeteilt, dass die Piccor AG ihre Leistungen aufgrund externer Umstände einstellen müsse. Selbstverständlich bot man den Kunden der Piccor AG gleich eine passende Lösung an. Den Anlegern wurde empfohlenen, die bestehenden Anlagen in eine Inhaberschuldschuldverschreibung der PICCOX SECURITISATION SA (ISIN DE000A19CXZ0) umzuwandeln. Zugleich wurde den Kunden geraten, ein Depot bei der Moventum SCA zu eröffnen. Diese Empfehlung erfolgte vielfach über Vertriebsmitarbeiter der Varian defensive capital GmbH. Geschäftsführer der Varian defensive capital GmbH ist seit dem 07.04.2017 Friedhelm von Zieten. Die empfohlene Inhaberschuldschuldverschreibung hat eine Laufzeit bis 31.12.2030. Ob es dann zu einer Rückzahlung kommt und ob bis dahin die jährlichen Zinszahlungen tatsächlich erfolgen, muss als vollkommen offen bezeichnet werden. In uns bekannt gewordenen Fällen war festzustellen, dass die Anleger nahezu keine Informationen zu der Inhaberschuldverschreibung erhalten haben.

Betroffene Anleger sollten sich über einen spezialisierten Anwalt beraten lassen. Schon jetzt ist in den uns bekannten Fällen festzustellen, dass die Sachverhalte sich unterscheiden, so dass nicht alles gleich ist, was ähnlich erscheint. Eine Prüfung des Einzelfalles ist daher unerlässlich.



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