Landgericht Berlin verurteilt Michaelis und Simi Service GmbH & Co. KG

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 27.07.2011 den Anlageberater Raimar Max Michaelis und die Simi Service GmbH & Co. KG als Rechtsnachfolgerin der U. Bagge GmbH & Co. KG sowie deren Komplementärin, die Simi Service GmbH verurteilt.

Das Gericht hat festgestellt, dass den von der Kanzlei HEE Rechtsanwälte vertretenen Klägern gegen Herrn Raimar Max Michaelis ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB (Betrug) zusteht, weil er die Kläger vorsätzlich getäuscht hat, indem er ihnen verschwiegen hat, dass die von der Verkäuferin an die Vermittler gezahlte Provision 19,83% netto betrug, was die übliche Maklercourtage erheblich übersteigt. Wir konnten in diesem Verfahren mehrere Abrechnungen an die Singularis Grundbesitz und Vermögen GmbH vorlegen, aus denen sich derartige Provisionen ergeben. Das Gericht führt in seinem Urteil aus, dass die vom Verkäufer gezahlte Provision eine Höhe erreichte, die nicht nur einen Rückschluss auf eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage eröffnete und bereits deshalb einen für die Anlageentscheidung derart bedeutsamen Umstand darstellte, dass die Kläger hierüber informiert werden mussten, sondern die auch Zweifel an einem dem Anlegerinteresse dienenden Handeln des Vermittlers wecken musste. Aufgrund der extremen Höhe der Provision ist das Gericht von einem vorsätzlichen Verschweigen ausgegangen.

Die Simi Service GmbH & Co. KG und ihre Komplementärin wurden verurteilt, weil die Simi Service GmbH & Co. KG sich als Verkäuferin zurechnen lassen muss, dass den Klägern durch Vorlage einer die Tilgung für das aufzunehmende Darlehen nicht enthaltenen Berechnung suggeriert wurde, dass die monatliche Zuzahlung geringer sei als sie tatsächlich ist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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