Finanzprofi AG verliert vor dem Landgericht Berlin

In zahlreichen Fällen vertreten wir Kunden der Finanzprofi AG im Zusammenhang mit Beteiligungen an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG. In vielen Fällen konnten Lösungen gefunden werden, ohne dass die Gerichte urteilen mussten.

In einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall konnte eine gütliche Einigung nicht erzielt werden, so dass das Gericht urteilen musste. Das Gericht hat dabei unserer Mandantin vollständig Recht gegeben und festgestellt, dass die Finanzprofi AG gegen ihre bestehenden Pflichten verstoßen hat und unsere Mandantin falsch beraten wurde.

Im Verfahren hat die Finanzprofi AG vorgebracht, dass ihr die Handlungen ihres Mitarbeiters nicht zugerechnet werden könnten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Finanzprofi AG selbst für unsere Mandantin ein Finanzgutachten erstellt hat und der Anlageberater selbstverständlich auch über Visitenkarten der Finanzprofi AG verfügte, ist das Gericht der Ansicht der Finanzprofi AG nicht gefolgt.

Landgericht Berlin stellt von der Finanzprofi AG begangene Beratungsfehler fest

Vom Gericht wurden der beklagten Finanzprofi AG gleich mehrere Beratungsfehler bescheinigt. Zum einen stand nach durchgeführter Beweisaufnahme für das Gericht fest, dass die Finanzprofi AG die Risiken einer Anlage bei der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG verharmlost hat, obwohl unsere Mandantin deutlich nach dem „Haken an der Sache“ fragte. Fehlerhaft war ebenfalls die Angabe der Laufzeit einer Beteiligung an der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG.

Finanzprofi AG wurde verurteilt, den vollständigen Schaden zu ersetzen

Nunmehr ist die Finanzprofi AG verurteilt worden, unserer Mandantin den vollständigen Schaden zu ersetzen. Zu diesem Schaden gehört auch eine Zahlung, die unsere Mandantin an den Insolvenzverwalter der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG geleistet hat. Der Insolvenzverwalter hatte von unserer Mandantin ausgezahlte Ausschüttungen zurückgefordert. Einen Teil dieser Ausschüttungen zahlte unsere Mandantin aufgrund eines geschlossenen Vergleiches zurück. Auch dies ist ihr nun von der Finanzprofi AG zu ersetzen.

Gegen das Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 3 O 423/15) kann die Finanzprofi AG Berufung vor dem Kammergericht einlegen.



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