Euromaxx GmbH: Beratung zum Erwerb von geschlossenen Fonds aus Bausparvertrag

Beratung zum Erwerb von geschlossenen Fonds aus Bausparvertrag

Wir vertreten Mandanten, die von Beratern der Euromaxx GmbH aus Isernhagen im Zusammenhang mit Geldanlagen in geschlossene Fonds beraten worden sind. In einem uns vorliegenden Fall wurde dazu geraten, Geld, aus gekündigten Bausparverträgen in zwei geschlossene Fondsbeteiligungen zu investieren. Hierbei handelte es sich zum Einen um die NORDCAPITAL Offshore Fonds 2 GmbH & Co. KG und zum Anderen um die Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG.

Während die erste Beteiligung ein Schiffsfonds ist, handelt es sich bei der zweiten Beteiligung um einen Immobilienfonds, der Shopping-Center und ähnliche Projekte in Indien finanzieren und realisieren soll. Beide Beteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen und dementsprechend riskant. Im schlimmsten Fall realisiert sich ein Totalverlust.

Anleger sollten sich, gerade wenn das zu investierende Geld aus einer sicheren Anlage wie einem Bausparvertrag stammt, fragen, ob sie die genannten Risiken einer unternehmerischen Beteiligung einzugehen bereit sind. Wird im Rahmen einer Beratung über die Risiken nicht oder nicht zutreffend aufgeklärt, oder werden die finanziellen Verhältnisse des Anlegers nicht hinreichend erforscht, obschon eine solche Erforschung in der Beratung angezeigt ist, stehen dem Anleger gegen den Berater Ansprüche auf Schadensersatz zu.

Grundsätzlich sind solche Schadensersatzansprüche auf das sogenannte negative Interesse gerichtet. Dies bedeutet, dass der Anleger so gestellt werden muss, als hätte er die Kapitalanlage nicht erworben.



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