Deutsche Vermögensberatung AG

Wir vertreten mehrere Mandanten gegenüber der Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Die Deutsche Vermögensberatung AG ist einer der größten deutschen Finanzvertriebe, der auch in der Schweiz und in Österreich tätig ist.

Die Fälle, mit denen wir gegenüber der Deutschen Vermögensberatung AG befasst sind, stehen in Zusammenhang  mit Beratungen der Deutschen Vermögensberatung AG zu Investitionen in den ehemals offenen Immobilienfonds SEB ImmoInvest. Der SEB ImmoInvest ist mittlerweile geschlossen und befindet sich seit dem 07.05.2012 in Auflösung. Damit steht das Ende des im Jahr 1989 aufgelegten Fonds fest. Über viele Jahre wurde der SEB ImmoInvest als sichere Kapitalanlage vertrieben. Unabhängig von der Frage, ob die Bezeichnung als sichere Anlage für offene Immobilienfonds zutreffend ist, haben wir in den Fällen mit der Deutschen Vermögensberatung AG festzustellen, dass die Deutsche Vermögensberatung AG unsere Mandanten auf negative Entwicklungen nach dem Ausbruch der Finanzmarktkrise in 2008 nicht hingewiesen hat. Hierbei gilt es zu beachten, dass der SEB ImmoInvest erstmals am 29.10.2008 die Anteilsrücknahme aussetzen musste. Am 02.06.2009 wurde die Anteilsrücknahme wieder aufgenommen, bevor sie am 06.05.2010 wieder ausgesetzt werden musste. Letztlich  wurde am 07.05.2012 die Auflösung des Fonds beschlossen.

Unsere Mandanten wurden von der Deutschen Vermögensberatung AG teilweise noch bei Gesprächen in 2009 nicht darauf hingewiesen, dass die Anteilsrücknahme vorübergehend ausgesetzt werden musste, da der Fonds aufgrund mangelnder Liquidität nicht in der Lage war, die Rückgabeverlangen der Anleger zu erfüllen. Ebenfalls wurden unsere Mandanten trotz des bekannten Wunsches nach einer sicheren Anlage nicht auf die grundsätzlichen Probleme im Bereich von offenen Fonds hingewiesen. So musste in 2009 bei mehreren anderen offenen Fonds die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden.

Unserer Ansicht nach stellten offene Immobilienfonds nach Ausbruch  der Finanzmarktkrise und nach Schließung zahlreicher Fonds aufgrund nicht gegebener Liquidität keine sicheren Anlagen mehr dar, wenn sie es denn jemals gewesen sein sollten.

Hierauf hätten die Berater der Deutschen Vermögensberatung AG hinweisen müssen. Fragen Anleger bei ihrem Berater nach, ob die Anlage noch sicher und sinnvoll ist und der Berater spricht Empfehlungen aus, so stellt dies einen gesonderten Rat dar, für den gehaftet werden kann.

Anleger von offenen Fonds und Kunden der Deutschen Vermögensberatung AG sollten daher prüfen, ob sie von Ihren Beratern auf Veränderungen im Bereich von offenen Immobilienfonds nach 2008 hingewiesen worden sind. Dabei kommt eine Haftung insbesondere dann in Betracht, wenn trotz entsprechender Nachfrage die Anlage in offene Immobilienfonds als sicher bezeichnet worden ist und auch kein Hinweis dahingehend erfolgte, dass man ggf. über einen längeren Zeitraum nicht an sein Geld herankommen kann.



Zur Liste