Autohaus Albertsmeyer GmbH & Co. KG

Unsere Mandantin hat mit dem Autohaus Albertsmeyer GmbH & Co. KG aus Leinefelde-Worbis einen Kaufvertrag über einen VW Passat 2.0 TDI geschlossen. Der Volkswagen ist mit einer sogenannten Betrugssoftware ausgestattet.

In dem streitgegenständlichen VW Passat ist ein Dieselmotor mit einer Motorsteuergeräte-Software verbaut worden, durch welche die Stickoxidwerte (NOx) im Vergleich zwischen Prüfstandlauf (NEFZ) und realem Fahrbetrieb verschlechtert werden. Dies hat Volkswagen in einem an unsere Mandantin gerichteten Schreiben selbst mitgeteilt und bestätigt. Unserer Auffassung nach heißt das letztlich nichts anderes, als dass der VW Passat diesbezüglich mangelhaft ist. Wir haben daher das Autohaus Albertsmeyer zur Nacherfüllung aufgefordert. Sollte dies nicht möglich oder gewollt sein, behält sich unsere Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag vor.

Zu befürchtende Nachteile nach Software-Update

Wir gehen davon aus, dass das von VW angebotene Software-Update keine adäquate Abhilfe darstellt, da zu befürchten ist, dass das Fahrzeug danach einen höheren Kraftstoffverbrauch, eine geringere Motorleistung und eine möglicherweise geringere Gesamtlaufleistung haben wird. Darüber hat bereits unter anderem der Berliner Tagesspiegel berichtet. Auch wird befürchtet, dass es nach einem Software-Update Probleme mit dem Rußpartikelfilter geben könnte. Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich die umfassende Berichterstattung zum Abgas-Skandal negativ auf den zu erzielenden Wiederverkaufspreis auswirken wird.

Auch Audi, Skoda und Seat sind betroffen

Sollten sie ebenfalls ein Auto aus dem Volkswagen-Konzern - hierzu gehören unter anderem Audi, Skoda, Seat und Porsche - mit einem Dieselmotor mit sogenannter „Betrugs-Software“ erworben haben, empfehlen wir, anwaltlichen Rat einzuholen und die Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens prüfen zu lassen.

Wir vertreten Sie gern und setzen Ihre Rechte durch!



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