SN Solartechnics - Anleger müssen DKB-Darlehen nicht zurückzahlen

Das Landgericht Bamberg hat zwei wichtige Urteile für Kunden der SN Solartechnics Gruppe gesprochen.

Das Landgericht Bamberg hat in seinen Urteilen entschieden, dass zwei Anleger ihr bei der DKB Deutsche Kreditbank AG aufgenommenes Darlehen nicht zurückzahlen müssen. Die Kläger hatten Solarmodule über eine mit der SN Solartechnics verflochtene Firma gekauft, diese an die SN Solartechnics zurückverpachtet und den Kaufpreis jeweils über die DKB Deutsche Kreditbank AG finanziert, wie auch unter anderem Finanztest in seinem Heft 8/2015 berichtet. Dieses Geschäft sollte darin bestehen, dass die Pacht die Kreditraten deckt und Rendite bringt.

Nachdem die SN Solartechnics insolvent wurde und nicht klar war, welcher Anleger welches Modul erworben hat, forderte der Insolvenzverwalter die erhaltene Pacht von den Anlegern zurück. Die DKB bestand aber weiterhin auf Rückzahlung der Darlehen.

Gemäß den Urteilen des Landgerichts Bamberg vom 02.06.2015 müssen die Anleger nicht an die DKB zahlen, weil die Anleger beim Abschluss der Verträge mit der SN Solartechnics Gruppe betrogen wurden.

Die Anleger konnten die Verträge mit der Verkäuferfirma wegen einer unwirksamen Widerrufsbelehrung noch widerrufen. Da es sich gemäß § 358 Abs. 3 a.F. um ein verbundenes Geschäft handelte, konnten sie ihre Einwendungen, die sich aus dem Widerruf des Kaufvertrags ergaben, auch der DKB entgegenhalten.

Der Finanzvermittler, der den Anlegern das Darlehen bei der DKB vermittelte, durfte sich nach eigener Aussage aufgrund des Volumens des mit der DKB getätigten Gesamtgeschäfts als „Partner“ der DKB bezeichnen. Eine solche Vorgehensweise der DKB ist uns bereits im Zusammenhang mit der Finanzierung von Schrottimmobilien bekannt.

Die Urteile des Landgerichts Bamberg vom 02.06.2015 haben die Aktenzeichen 12 O 439/14 Kap und 12 O 503/14 Kap.



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